Regierung offen für EU-Datenspeicherung


Hinsichtlich der geplanten Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland betont die Bundesregierung, dass die gerichtlichen Vorgaben umgesetzt würden
Nicht vorgesehen, dass Ermittlungsbehörden in Fällen von Urheberrechtsverstößen oder Betrug auf die Daten zugreifen können

(28.05.15) - Die Bundesregierung zeigt sich offen für einen Neuanlauf beim Thema Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfüllt würden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/4764) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4518). Der Bundesregierung sei aber keine Initiative seitens der Kommission oder des Rates bekannt. Der EuGH hatte eine entsprechende EU-Richtlinie zur Speicherung von Telefonie- und Internetdaten im April 2014 kassiert. Bereits 2010 hat das BverfG eine entsprechende nationale Regelung als grundgesetzwidrig verworfen.

Hinsichtlich der geplanten Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland betont die Bundesregierung, dass die gerichtlichen Vorgaben umgesetzt würden. Mit Verweis auf die von Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium ausgearbeiteten "Leitlinien" heißt es in der Antwort etwa, dass die geplante Regelung "deutlich enger" als die alte EU-Richtlinie sei. So seien etwa E-Mail-Dienste komplett ausgenommen. Zudem werde die Speicherdauer je nach Datenart differenziert, schreibt die Bundesregierung. Standortdaten von Mobiltelefonen sollen beispielsweise nur vier Wochen lang gespeichert werden.

Zudem verweist die Bundesregierung auf den Richtervorbehalten und den "sehr engen" Straftatenkatalog als Hürden für den Zugriff auf die Daten. So sei in den Leitlinien beispielsweise nicht vorgesehen, dass Ermittlungsbehörden in Fällen von Urheberrechtsverstößen oder Betrug auf die Daten zugreifen können. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen