Modernisierung der Bankenaufsicht
BaFin absolvierte 343 Prüfungen im vergangenen Jahr
Seit Anfang dieses Jahres unterscheidet die BaFin zwischen Intervallprüfungen und so genannten Anlassprüfungen
(07.11.07) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im vergangenen Jahr insgesamt 343 Prüfungen bei Kreditinstituten, Kapitalanlagegesellschaften und Finanzdienstleistungsinstituten vorgenommen. Davon hätten sich 287 Prüfungen auf Kreditinstitute bezogen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6883) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/6678) zur Modernisierung der Bankenaufsicht mitteilt.
Seit Anfang dieses Jahres unterscheide die BaFin zwischen Intervallprüfungen, die routinemäßig in bestimmten Zeitabständen bei Instituten angeordnet werden, und so genannten Anlassprüfungen, die entweder einen geplanten Prüfungsinhalt zum Gegenstand haben oder Ad-hoc-Prüfungen bei "erheblichem Anlass" sind. Im Verlauf dieses Jahres habe die Behörde bis September 155 Anlassprüfungen und 24 Intervallprüfungen bei Kreditinstituten, Kapitalanlagegesellschaften und Finanzdienstleistungsinstituten angeordnet.
Im Bereich der Bankenaufsicht seien in diesem Jahr bis zum 17. Oktober 208 Prüfungen vorgenommen worden, wobei in 149 Fällen die Deutsche Bundesbank geprüft habe. In 48 Fällen seien Wirtschafts- oder Verbandsprüfer und in elf Fällen die BaFin tätig geworden. Wenn Wirtschaftsprüfer mit Prüfungen nach dem Kreditwesengesetz beauftragt werden sollen, würden diese Leistungen in einem Vergabeverfahren an den Wirtschaftsprüfer mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.
Vorgaben im Hinblick auf die Prüferanzahl, die Regeldauer und die Kosten der angeordneten Prüfung würden einem von der BaFin beauftragten Sonderprüfer nicht gemacht. Wie die Regierung weiter mitteilt, hat die BaFin nach eigenen Angaben 236 deutsche Institute von der Bankenaufsicht freigestellt. Eine solche Freistellung sei möglich, wenn das Unternehmen diese Geschäfte nur als Hilfs- und Nebengeschäfte betreibe.
Zur Frage nach der Zahl der Finanzkonglomerate und Allfinanzkonzerne in Deutschland heißt es in der Antwort, derzeit gälten neun Konzerne, deren Mutterunternehmen ihren Sitz in Deutschland haben, als Finanzkonglomerate. Weitere 17 Konzerne mit Sitz der Muttergesellschaft in Deutschland würden aufsichtsrechtlich als sektorübergreifend tätige Unternehmensgruppen behandelt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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