Steuer- und Beitragsfreiheit der Vorsorgezahlungen


Betriebliche Altersvorsorge bleibt auch nach 2008 sozialversicherungsfrei - Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die geplante Beibehaltung der Beitragsfreiheit
Da das Ziel einer flächendeckenden freiwilligen kapitalgedeckten Altersvorsorge noch nicht erreicht sei, gelte es sichere und langfristige Rahmenbedingungen zu schaffen


(08.10.07) - Die Bundesregierung will die Sozialversicherungsfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge über das Jahr 2008 hinweg fortschreiben.

Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (16/6539) sieht außerdem vor, das Alter, bis zu dem Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt sein müssen, um Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente zu haben, von derzeit 30 Jahren auf 25 Jahre abzusenken.

Das kräftige Wachstum der betrieblichen Altersvorsorge sei in erster Linie auf die Steuer- und Beitragsfreiheit der Vorsorgezahlungen zurückzuführen, schreibt die Regierung in ihrer Begründung.

Der bevorstehende Wegfall der Beitragsfreiheit habe dieses Wachstum jedoch merklich abgeschwächt. Da das Ziel einer flächendeckenden freiwilligen kapitalgedeckten Altersvorsorge jedoch noch nicht erreicht sei, gelte es sichere und langfristige Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre sei nötig geworden, da viele Beschäftigte, insbesondere kindererziehende junge Frauen vor dem 30. Lebensjahr aus den Unternehmen ausscheiden und dadurch eine Vorraussetzung auf die Betriebsrentenanwartschaft nicht erfüllen können.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die geplante Beibehaltung der Beitragsfreiheit. Bedauert wird jedoch, dass die betriebliche Altersvorsorge - insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen - bisher noch zu wenig verbreitet sei. Die bestehenden Bestimmungen seien für viele Unternehmer zu kostenträchtig und kompliziert.

Diese Kritik teilt die Bundesregierung jedoch nicht, wie aus ihrer Gegenäußerung zu entnehmen ist. Arbeitgeber könnten vielmehr auf der Grundlage der bestehenden Grundregelungen und den vielen Kombinationsmöglichkeiten ein passendes Konzept für die betriebliche Altersvorsorge in ihrem Unternehmen finden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen