Abwrackprämie jetzt bis Ende 2009


Rechtssicherheit und Vertrauensschutz: Fördervolumen der Verschrottungsprämie wird um 3,5 Milliarden auf 5 Milliarden Euro aufgestockt - Es bleibt bei einer Fördersumme von 2.500 Euro je Fahrzeug
Die mit dem Konjunkturpaket II eingeführte Umweltprämie hat die Nachfrage nach Neu- und Jahreswagen kräftig angekurbelt


(09.04.09) - Die Prämie für die Verschrottung von Altautos (Verschrottungsprämie oder auch Abwrackprämie genannt) wird weiter gezahlt. Die Bundesregierung will das Fördervolumen um 3,5 Milliarden auf 5 Milliarden Euro aufstocken. Bei der Fördersumme von 2.500 Euro je Fahrzeug bleibt es.

Damit können statt der ursprünglich geplanten 600.000 jetzt rund zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger von der Prämie profitieren. Wenn die Summe von fünf Milliarden Euro ausgeschöpft ist, wird es keine weitere Erhöhung mehr geben. Die Umweltprämie ist zeitlich befristet bis Ende des Jahres.

Die mit dem Konjunkturpaket II eingeführte Umweltprämie hat die Nachfrage nach Neu- und Jahreswagen kräftig angekurbelt. Mit der Umweltprämie will die Bundesregierung nicht nur die Konjunktur fördern, sondern auch Arbeitsplätze in der Automobilindustrie und bei den Zulieferern sichern. Aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise wird die Umweltprämie nun verlängert.

Echter Konjunkturimpuls

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg würdigte die Entscheidung der Bundesregierung als einen "Beitrag zur Rechtssicherheit, auch zum Vertrauensschutz". Außerdem könne durch eine entsprechende Inlandsnachfrage der Nachfrageausfall bei den Exporten "zumindest in Teilen kompensiert" werden.

Allein im März habe es 40 Prozent mehr Neuzulassungen als im Vorjahr gegeben, berichtete Regierungssprecher Ulrich Wilhelm.

Die Mittel zur Finanzierung der aufgestockten Umweltprämie werden - wie bisher - über das Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt mittels einer Erhöhung der Kreditermächtigung für das Sondervermögen.

Jeder Antrag wird bearbeitet
Die Umweltprämie ist ein "Renner". Bereits zum 7. April lagen dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mehr als 1,2 Millionen Anträge vor. Damit wäre das bisher veranschlagte Fördervolumen von 1,5 Milliarden Euro bereits mehr als ausgeschöpft.

Die Umweltprämie können Neuwagen- oder Jahreswagenkäufer beantragen, die ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten. Dieses muss mindestens ein Jahr auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen sein.

Das Bafa arbeitet die Anträge chronologisch ab. Bisher hat die Behörde an die 70.000 Anträge genehmigt.

Anträge online stellen
Seit dem 30. März kann die Umweltprämie online reserviert werden, wenn der Kaufvertrag eines Autos vorgelegt wird.

Ausgezahlt wird aber erst, wenn die Verschrottung des alten Autos nachgewiesen wird.
Außerdem muss der Neu- oder Jahreswagen zugelassen sein. Dieser Nachweis kann innerhalb von sechs Monaten erfolgen, sodass sich auch längere Lieferzeiten nicht nachteilig auswirken.

Einen Antrag nach dem alten Verfahren kann noch stellen, wer sämtliche Antragsvoraussetzungen (einschließlich Abgabe des Original -Fahrzeugbriefs des verschrotteten Pkw) bis einschließlich 29. März erfüllt hat. Der Antrag muss dann bis spätestens 15. April beim Bafa eingehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch (externe Links)
Die Konjunkturpakete
Wissenswertes über die Umweltprämie
Hier geht es zum Antragsportal für die Umweltprämie
http://www.ump.bafa.de


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen