Bundesrat zweifelt an Finanzmarktaufsichtsgesetz


Dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt und Versicherungsaufsicht sei nicht zu entnehmen, warum bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Eigenmittelanforderungen für Finanzinstitute verschärft werden sollen
An Aufsichtsräte dürften nicht gleich hohe Anforderungen gestellt werden wie an Geschäftsleiter

(29.05.09) - Der Bundesrat zweifelt an der Notwendigkeit des von der Regierung vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt und Versicherungsaufsicht (16/12783). Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (16/13113) vorgelegten Stellungnahme der Länderkammer hervor.

Darin wird die Regierung aufgefordert, darzulegen, "ob und warum eine nationale Regulierung zwingend und vordringlich vorgenommen werden muss, ohne auf die in den nächsten Monaten anstehende harmonisierte Umsetzung internationaler Vereinbarungen und EU-Richtlinien Rücksicht zu nehmen".

Zu den von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen schreibt der Bundesrat, es sei dem Gesetzentwurf nicht zu entnehmen, warum bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Eigenmittelanforderungen für Finanzinstitute verschärft werden sollen. Auch die von der Regierung vorgesehene "fachliche Eignung" als Kriterium für Aufsichtsräte von Banken will der Bundesrat nicht.

An Aufsichtsräte dürften nicht gleich hohe Anforderungen gestellt werden wie an Geschäftsleiter. Die Kontrolle der Qualifikation der Aufsichtsräte von kleinen Privatbanken, Volksbanken und Sparkassen durch die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht wird vom Bundesrat als "unverhältnismäßiger gesetzgeberischer Eingriff in die Eigentumsrechte der Eigentümer" kritisiert.

In ihrer Gegenäußerung weist die Regierung die Änderungswünsche des Bundesrates zurück. Die Umsetzung der europäischen beziehungsweise internationalen Maßnahmen werde kaum vor 2011 erfolgen. Auf die akute Schieflage bei Instituten müsse mit effektiven Maßnahmen und ohne Verzögerung reagiert werden. (Deutsche Bundesregierung: Deutscher Bundesrat: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen