Regierung verteidigt Leerverkaufsverbot


Finanzmarkt-Compliance: Leerverkaufsverbot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Erweiterung von Netto-Leerverkaufspositionen im geschilderten Marktumfeld hätte exzessive Kursbewegung verursachen können



Die Deutsche Bundesregierung hat das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhängte Verbot der sogenannten Leerverkäufe von Aktien der Wirecard AG verteidigt. In der Antwort (19/11349) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10960) heißt es, nach Presseberichten über das Unternehmen habe das Risiko bestanden, dass das Eingehen und die Erweiterung von Netto-Leerverkaufspositionen im geschilderten Marktumfeld exzessive Kursbewegung der Wirecard-Aktie hätte verursachen können.

Diese hätten durch ihre trendverstärkende Wirkung den Verlust des Marktvertrauens in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Preisbildung an den Märkten, bewirken können. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 02.10.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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