Datenlage zum Abmahnmissbrauch
Es bleibt nach Ansicht der FDP-Fraktion fraglich, inwiefern missbräuchliche Abmahnungen tatsächlich vorwiegend von Wettbewerbern ausgesprochen werden
Wie kann die Eindämmung des Abmahnmissbrauchs effektiv gewährleistet werden
Vor dem Hintergrund des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden soll, fragt die FDP-Fraktion nach der der Bundesregierung vorliegenden Datenlage. Die Abgeordneten wollen mit ihrer Kleinen Anfrage (19/12096) unter anderem erfahren, auf welchen Zeitraum sich die Aussage, dass "der Großteil der Abmahnungen von Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wird", bezieht und wie viele Abmahnungen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wurden. Weiter wird nach Erkenntnissen über den Anteil unberechtigter Abmahnungen an den ausgesprochenen Abmahnungen gefragt.
Nach Ansicht der Fragesteller ist fraglich, inwiefern missbräuchliche Abmahnungen tatsächlich vorwiegend von Wettbewerbern ausgesprochen werden, inwiefern die Bundesregierung diese Annahme auf eine valide Datenlage stützt und letztlich, ob durch diese Maßnahmen eine Eindämmung des Abmahnmissbrauchs effektiv gewährleistet werden kann.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat am 15. Mai 2019 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs auf ihrer Website veröffentlicht. Durch diesen Gesetzentwurf versucht die Bundesregierung, den Abmahnmissbrauch einzudämmen. Innerhalb der Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) plant die Bundesregierung, den Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten auf Telemedien für Wettbewerber auszuschließen.
Der Anspruch der qualifizierten Wirtschaftsvereine, der qualifizierten Einrichtungen sowie der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern auf die Erstattung der Kosten für eine berechtigte Abmahnung sollen davon unberührt bleiben. Die Bundesregierung rechtfertigt dies mit der Annahme, "dass der Großteil der Abmahnungen von Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wird, weil in diesem Bereich Verstöße durch den Einsatz von Crawlern einfach und automatisiert festgestellt werden können und zahlreiche besondere Informationsverpflichtungen bestehen".
Es bleibt nach Ansicht der Fragesteller fraglich, inwiefern missbräuchliche Abmahnungen tatsächlich vorwiegend von Wettbewerbern ausgesprochen werden, inwiefern die Bundesregierung diese Annahme auf eine valide Datenlage stützt, und letztlich, ob durch diese Maßnahmen eine Eindämmung des Abmahnmissbrauchs effektiv gewährleistet werden kann.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 02.10.19
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