Änderung des Umwandlungsgesetzes
Vorschriften über die Hineinverschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personenhandelsgesellschaften
Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht
Die Deutsche Bundesregierung hat Änderungswünsche des Bundesrats am Entwurf eines Brexit-bedingten Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (19/5463) abgelehnt. Wie aus einer Unterrichtung (19/6288) über die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetz und die Gegenäußerung der Bundesregierung hervorgeht, sieht die Bundesregierung nach der vom Bundesrat erbetenen Prüfung keine weitergehenden Möglichkeiten zur Vermeidung einer zeitlich unmittelbar mit dem Brexit verbundenen Haftung von Gesellschaftern einer Limited mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Der deutsche Gesetzgeber könne die in der Begründung zu der Prüfbitte genannten "hohen Kosten in Großbritannien" ebenso wenig beeinflussen, wie die Entscheidungen der dortigen registerführenden Stellen.
Zur zweiten Bitte, zu prüfen, ob statt auf die Beurkundung eines Verschmelzungsplanes nicht auf andere, weniger aufwendige Maßnahmen abgestellt werden kann, heißt es, die Bundesregierung sehe keine Notwendigkeit, das Verfahren der grenzüberschreitenden Verschmelzung um zusätzliche Verfahrensschritte zu ergänzen.
Laut Entwurf soll das Gesetz unter anderem um Vorschriften über die Hineinverschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personenhandelsgesellschaften ergänzt werden. Wie es in dem Entwurf heißt, kann sich der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union negativ auf Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht auswirken, die ihren Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 05.02.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.