Krankenhäuser klagen über Bürokratie


Compliance im Gesundheitswesen: Der "gigantische Aufwand" für die Dokumentationspflichten werde von Mitarbeitern auch als Zeichen des Misstrauens gewertet
In Krankenhäusern würden eigene Dokumentationsassistenten eingesetzt und Softwareexperten, um die bürokratischen Vorgaben umsetzen zu können



Die Krankenhäuser leiden nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) unter einer überbordenden Bürokratie. Der "gigantische Aufwand" für die Dokumentationspflichten, etwa in der Pflege, werde von Mitarbeitern auch als Zeichen des Misstrauens gewertet, sagte DKG-Präsident Gerald Gaß im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Die Mitarbeiter wollten für ihre Arbeit jedoch anerkannt werden und sich nicht ständig rechtfertigen müssen, sagte Gaß. Ein Pflegearbeitstag beinhalte bis zu drei Stunden für die Dokumentation. Es gebe Tausende zu beachtende Vorgaben mit "unendlichen Prüfungsoptionen". Das könne man hinterfragen, sagte der Klinikmanager. In Krankenhäusern würden eigene Dokumentationsassistenten eingesetzt und Softwareexperten, um die bürokratischen Vorgaben umsetzen zu können. Gaß warb dafür "hier "einen Schritt zurückzutreten".

Die von der Koalition geplante Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRG) wird von der DKG begrüßt. Allerdings wies Gaß darauf hin, dass die Umsetzung "komplex" sei und einen Paradigmenwechsel darstelle. In der Folge entstehe eine stärkerer Wettbewerb der Kliniken um Pflegekräfte, das könne auch Verwerfungen mit sich bringen.

Da es künftig beim Pflegepersonal eine Selbstkostendeckung gebe und die Kliniken daher keinen Anlass mehr hätten, am Personal zu sparen, stelle sich auch die Frage, ob das Konzept der Pflegepersonaluntergrenzen weiter verfolgt werden sollte, zumal auch dies mit einem hohen Dokumentationsaufwand verbunden sei.

Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurden der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die DKG und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) damit beauftragt, verbindliche Personaluntergrenzen für sogenannte pflegesensitive Bereiche in Kliniken zu entwickeln. Bis Ende Juni sollen die Festlegungen stehen, die dann zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden könnten.

Zwischenzeitlich hat die neue Koalition beschlossen, die Personaluntergrenzen auf alle Krankenhausbereiche auszuweiten. Gaß wies darauf hin, dass auch andere Versorgungsbereiche wie die Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und die Hebammen nicht aus dem Blick geraten dürften. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 07.08.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen