Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Bundeshaushaltsprogramm Antidiskriminierungsstellen
Im Rahmen der unter 1. genannten gesetzlichen Aufgaben wurden an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2016 3 740 Beratungsanfragen herangetragen, wovon sich 2 230 auf das AGG bezogen, und im Jahr 2017 3 773 Beratungsanfragen, wovon sich 2 763 auf das AGG bezogen
An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind nach Regierungsangaben im Jahr 2016 3.740 Beratungsanfragen herangetragen worden, wovon sich 2.230 Anfragen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bezogen. Im Jahr 2017 habe es 3.773 Beratungsanfragen gegeben, wovon sich 2.763 Fälle auf das AGG bezogen hätten. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/3719) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3503) hervor. Die Beratung habe in den meisten Fällen eine Information über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen gemäß Paragraf 27 Absatz 2 Nummer 1 AGG umfasst, heißt es in der Antwort.
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Gesetz wie im vorherigen Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Bundestagsdrucksache 18/13000) steht auf Seite 2513: "Im Kapitel 1711 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zentral veranschlagt. […]
Unmittelbar beim Bundesministerium ist zudem organisatorisch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Kap. 1715) angesiedelt." Laut Bundeshaushaltsplan 2018 ist ein Budget in Höhe von 4 426 000 Euro dafür vorgesehen. Davon entfallen für 2018 allein auf die Leiterin der Stelle 116 000 Euro.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.08.18
Newsletterlauf: 09.10.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.