Mitwirkungsrechte bei völkerrechtlichen Verträgen


Bundestagspräsident Norbert Lammert: Parlament muss Zugang zu TTIP-Informationen bekommen
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte auf eine Beschwerde Lammerts bereits Ende vergangenen Jahres mit dem Hinweis reagiert, auch er plädiere für einen möglichst uneingeschränkte Information der Bundestagsabgeordneten über den Stand der Verhandlungen zu dem umstrittenen Abkommen

(02.10.15) - Bundestagspräsident Norbert Lammert sieht Zweifel an dem Recht der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf uneingeschränkten Zugang zu Verhandlungsdokumenten zu dem Freihandelsabkommen TTIP als ausgeräumt an. In seinen Gesprächen in Brüssel und in der inzwischen eingegangenen schriftlichen Antwort auf die Kritik Lammerts an der bisherigen Informationspraxis habe der Präsident der Europäischen Kommission, Jean Claude Juncker, deutlich gemacht, auch er halte es für selbstverständlich, dass nationale Regierungen ihren Parlamenten und den nationalen Abgeordneten uneingeschränkten Zugang zu den Verhandlungstexten der EU geben, die die Kommission den Regierungen zur Verfügung stellt.

Wie dieser Zugang in der Praxis ermöglicht werden kann, sei allerdings Sache der nationalen Regierungen. Er werde sich an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wenden, um die organisatorischen Fragen zu klären, kündigte Lammert an. Gabriel hatte auf eine Beschwerde Lammerts bereits Ende vergangenen Jahres mit dem Hinweis reagiert, auch er plädiere für einen möglichst uneingeschränkte Information der Bundestagsabgeordneten über den Stand der Verhandlungen zu dem umstrittenen Abkommen.

Bundestagspräsident Lammert drängt zudem auf eine grundsätzliche Klärung der Frage der Mitwirkungsrechte des Bundes bei völkerrechtlichen Verträgen, die sowohl in die Zuständigkeit der Europäischen Union als auch in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fallen. Die Bundesregierung vertritt dazu im Zusammenhang mit einem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Westafrika die Auffassung, die Frage der Zustimmungspflicht sei allein anhand der in die Zuständigkeit der einzelnen Staaten fallenden Vertragsbestandteile zu beantworten, nicht aber aufgrund einer Betrachtung des gesamten Vertrages. Für diese Sichtweise gebe es sicherlich durchaus beachtliche Argumente; gleiches gelte aber auch für die gegenteilige Auffassung, erklärte Lammert.

Die Mitwirkung nationaler Parlamente schon am Zustandekommen völkerrechtlicher Verträge werde wegen der zunehmenden Bedeutung internationaler Abkommen in vielen Fällen zu einer wesentlichen Bedingung auch für die Akzeptanz dieser Verträge, wie etwa am Beispiel des Freihandelsabkommens TTIP deutlich werde. Der Bundestagspräsident hat daher den Rechtsausschuss und die Fraktionen des Deutschen Bundestages gebeten, sich mit der Frage der parlamentarischen Beteiligungsrechte bei gemischten Abkommen zu befassen und möglichst eine einvernehmliche Position zu entwickeln. Er hoffe, dass dadurch eine verfassungsgerichtliche Klärung vermieden werden könne. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen