Datenschutzbeauftragter Ulrich Kelber zu Gast


Chancen im Bereich der geplanten E-Privacy-Verordnung
Rechte Betroffener: "Die Zahl der Anfragen und Beschwerden hat sich seit Mai 2018 etwa verdreifacht und der Trend ist weiter ungebrochen hoch"



Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber (SPD), hat dem Ausschuss Digitale Agenda in seiner 36. Sitzung von der aktuellen Arbeit in der seit drei Jahren unabhängigen obersten Bundesbehörde berichtet. Kelber trat das Amt als oberster Datenschützer Anfang Januar 2019 an. In der Behörde seien 253 Stellen vorgesehen, von denen derzeit 176 besetzt seien; bis Ende des Jahres wolle man aber die 200er-Marke erreichen, berichtete Kelber dem Ausschuss. Er wisse, dass die Behörde im Vergleich zu den Landesdatenschutzbehörden personell gut ausgestattet sei. Trotzdem hoffe er, dass es 2020 weiteres Personalwachstum gebe, da immer neue Aufgaben und Pflichtkontrollen dazu kämen. Dies gelte etwa für die Rechte Betroffener: "Die Zahl der Anfragen und Beschwerden hat sich seit Mai 2018 etwa verdreifacht und der Trend ist weiter ungebrochen hoch", sagte Kelber. Pro Monat habe man es mit etwa 1.400 Anfragen und Beschwerden zu tun und auch die ersten beiden Untätigkeitsklagen habe man erhalten.

Ab dem 1. August soll es zudem eine neue Organisationsstruktur in der Behörde geben, kündigte Kelber an. Zum gleichen Zeitpunkt werde die Behörde auch die E-Akte einführen, sodass die Papierakte obsolet werde. Ihm persönlich sei das Thema Harmonisierung ein großes Anliegen - ob bei der Datenschutzkonferenz, aber auch im europäischen Datenschutzausschuss. Auf europäischer Ebene verlange dies "langes Werben für eine gemeinsame Praxis". In manchen Bereichen gebe es aber auch bereits verbindliche Regelungen, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Kelber verwies auch auf die Chancen im Bereich der geplanten E-Privacy-Verordnung. Er sehe für die im Jahr 2020 geplante deutsche EU-Ratspräsidentschaft die Chance, das begonnene Trilog-Verfahren zu Ende zu führen. "Die E-Privacy-Verordnung muss dringend kommen. Sie muss so ausgestaltet werden, dass damit wenigstens das Schutzniveau der Datenschutzgrundverordnung gehalten wird", sagte Kelber. Außerdem wiederholte er seinen Vorschlag, über ein "Sicherheitsgesetz-Moratorium" nachzudenken: Durch die in schneller Reihenfolge veröffentlichten und beschlossenen Sicherheitsgesetze könne wenig konzeptionell gearbeitet werden und eine Evaluierung und Optimierung bestehender Gesetze bleiben oft aus, kritisierte er.

Ein Vertreter der CDU/CSU lobte, die massiven Stellenaufwüchse als "deutliches Zeichen der Wertschätzung". Er fragte Kelber, wie eine weitere Harmonisierung auf nationaler und europäischer Ebene gelingen könne.

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion bat um Details zur Idee eines Moratoriums für Sicherheitsgesetze und fragte im Hinblick auf die Registermodernisierung nach einer Einschätzung bezüglich des Einsatzes eines unique identifiers für Personen.

Die AfD-Fraktion wollte wissen, wie Kelber den Einsatz biometrischer Gesichtserkennungs-Software, wie am Berliner Südkreuz getestet, einschätze.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion wollte drei prioritäre Themen Kelbers in der verbleibenden Amtszeit erfahren und fragte nach möglichen Maßnahmen, um weitere Eingriffe in die Grundrechte zu verhindern.

Eine Vertreterin der Linken-Fraktion interessierte, ob die WIFI4EU-Intiative der Europäischen Kommission mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar sei und bat um Kelbers Einschätzung zu der Forderung, backdoors im neuen Mobilfunkstandard 5G einzubauen.

Ein Vertreter der Grünen-Fraktion fragte Kelber nach seiner Einschätzung zu dem von Union und SPD geplanten zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz.

Ein fraktionsloser Abgeordneter interessierte sich für die Rechtslage bei der Nutzung von Echo-Geräten, bei der auch die Rechte Dritter tangiert sein können, wenn diese keine Einwilligung zur Nutzung ihrer Daten gegeben haben. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 03.09.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen