SPD gegen Vorkasse beim Arztbesuch


Ausweitung der Kostenerstattung in der GKV: Schwarz-Gelb mache "weiter mit ihrer unverhohlenen Lobbypolitik
Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform:
Resultat werde eine "Drei-Klassen-Medizin" sein - Kostenerstattung mache den Arztbesuch für Patienten teurer

(03.11.10) - Die SPD-Fraktion verlangt einen Verzicht auf die Ausweitung der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In einem Antrag (17/3427) schreiben die Abgeordneten, wer "genug Geld im Portemonnaie hat, um seine Arztrechnung per Vorkasse zahlen zu können, wird in Zukunft bevorzugt behandelt werden".

Schwarz-Gelb mache damit "weiter mit ihrer unverhohlenen Lobbypolitik". Die niedergelassenen Fachärzte hätten sich schon lange die Kostenerstattung gewünscht. Ihnen solle die Chance geboten werden, den Patienten "direkt ins Portemonnaie zu greifen", heißt es im den Antrag. Das Resultat werde eine "Drei-Klassen-Medizin" sein, bei der Privatversicherte Patienten erster Klasse sein sollten, gefolgt von den gesetzlich Versicherten, die sich Vorkasse leisten könnten.

Am Ende stünden dann "die normalen gesetzlich Krankenversicherten, die das geringste Honorar versprechen und deshalb z. B. mit längeren Wartezeiten rechnen müssen".

Die SPD-Fraktion schreibt, Kostenerstattung mache den Arztbesuch für Patienten teurer, denn sie bezahlten per Vorkasse dasselbe Honorar wie Privatversicherte. Ihre gesetzliche Krankenkasse erstatte ihnen aber nur das geringere Kassenhonorar. Die Mehrkosten müssten von den Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden.

Gesetzlich Versicherte haben schon jetzt die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse einen Wahltarif zur Kostenerstattung abzuschließen. Dabei erhält der Patient nach der Behandlung eine Rechnung, die er zunächst aus eigener Tasche bezahlt und anschließend bei seiner Kasse einreicht.

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP planen mit ihrem Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform (17/3040), diesen Wahltarif attraktiver zu machen. So soll die Mindestbindungsfrist von einem Jahr auf drei Monate verkürzt werden. Zudem ist vorgesehen, die Abschläge für die Verwaltungskosten von zehn auf maximal fünf Prozent des Erstattungsbetrages zu begrenzen. Die Koalition erhofft sich davon mehr Kostenbewusstsein. (Deutscher Bundestag: ra)

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