SPD gegen Vorkasse beim Arztbesuch


Ausweitung der Kostenerstattung in der GKV: Schwarz-Gelb mache "weiter mit ihrer unverhohlenen Lobbypolitik
Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform:
Resultat werde eine "Drei-Klassen-Medizin" sein - Kostenerstattung mache den Arztbesuch für Patienten teurer

(03.11.10) - Die SPD-Fraktion verlangt einen Verzicht auf die Ausweitung der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In einem Antrag (17/3427) schreiben die Abgeordneten, wer "genug Geld im Portemonnaie hat, um seine Arztrechnung per Vorkasse zahlen zu können, wird in Zukunft bevorzugt behandelt werden".

Schwarz-Gelb mache damit "weiter mit ihrer unverhohlenen Lobbypolitik". Die niedergelassenen Fachärzte hätten sich schon lange die Kostenerstattung gewünscht. Ihnen solle die Chance geboten werden, den Patienten "direkt ins Portemonnaie zu greifen", heißt es im den Antrag. Das Resultat werde eine "Drei-Klassen-Medizin" sein, bei der Privatversicherte Patienten erster Klasse sein sollten, gefolgt von den gesetzlich Versicherten, die sich Vorkasse leisten könnten.

Am Ende stünden dann "die normalen gesetzlich Krankenversicherten, die das geringste Honorar versprechen und deshalb z. B. mit längeren Wartezeiten rechnen müssen".

Die SPD-Fraktion schreibt, Kostenerstattung mache den Arztbesuch für Patienten teurer, denn sie bezahlten per Vorkasse dasselbe Honorar wie Privatversicherte. Ihre gesetzliche Krankenkasse erstatte ihnen aber nur das geringere Kassenhonorar. Die Mehrkosten müssten von den Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden.

Gesetzlich Versicherte haben schon jetzt die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse einen Wahltarif zur Kostenerstattung abzuschließen. Dabei erhält der Patient nach der Behandlung eine Rechnung, die er zunächst aus eigener Tasche bezahlt und anschließend bei seiner Kasse einreicht.

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP planen mit ihrem Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform (17/3040), diesen Wahltarif attraktiver zu machen. So soll die Mindestbindungsfrist von einem Jahr auf drei Monate verkürzt werden. Zudem ist vorgesehen, die Abschläge für die Verwaltungskosten von zehn auf maximal fünf Prozent des Erstattungsbetrages zu begrenzen. Die Koalition erhofft sich davon mehr Kostenbewusstsein. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
FDP: Neuer Schritt in die Zwei-Klassen-Medizin
Geplante GKV-Zusatzbeiträge plus Sozialausgleich
Konsolidierung der GKV-Finanzen
Umstellung der gesetzlichen Krankenversicherung
Arbeitslosengeld II & private Krankenversicherung


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen