Neue Medien und ihre Regulierung


Medien- beziehungsweise Telekommunikationsregulierung vor die Herausforderung
Technikfolgenabschätzung: "Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft"


(04.02.13) - Nicht nur die Medienlandschaft hat sich in den vergangen Jahren grundlegend verändert, sondern auch das Medienerleben der Menschen hat sich durch die Digitalisierung der traditionellen Medien und des Internets gewandelt. Die Nutzungsangebote und Nutzungsweisen verändern sich, herkömmliche Abgrenzungen verschwimmen: Mit dem Mobiltelefon kann man fernsehen, mit dem Computer telefonieren, über den Kabelanschluss im Internet surfen, die Zeitung wird auf einem E-Book-Reader gelesen, und das Radioprogramm wird nach dem individuellen Geschmack programmiert, heißt es im Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung "Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft" (17/11959).

Auf Anregung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie hatte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) beauftragt zu analysieren, welche Herausforderungen sich aus der Konvergenzentwicklung für die Medienpolitik ergeben. Im Mittelpunkt der Untersuchung und des nun vorliegenden Berichts steht die Frage, welche prinzipiellen Gestaltungspotenziale und -optionen es für die Politik gibt, da auch sie von diesen Dynamisierungsprozessen betroffen ist und dafür gesorgt werden muss, eine Balance zwischen Regulierung und freier Entfaltung der Marktkräfte im Medien- und Telekommunikationsbereich zu finden.

Die Entwicklungen stellen den Gesetzgeber bei der Medien- beziehungsweise Telekommunikationsregulierung vor die Herausforderung, mit neuartigen Angeboten, Geräten und Nutzungsweisen Schritt zu halten und die Regulierung entsprechend anzupassen. Es geht somit im weitesten Sinne um den Zusammenhang zwischen Medieninnovation und Medienregulierung. Ziel der Medien- und Netzpolitik ist es, Barrieren für Medieninnovationen zu eliminieren und zugleich die normativen Aspekte der Anbieter- und Meinungsvielfalt in einer zunehmend konvergenten Medienwelt nicht aus den Augen zu verlieren.

Die zentralen Fragen des Berichts lauten: Welche Rolle spielen staatliche, regulatorische Vorgaben und Maßnahmen in einer Medienwelt, die zunehmend von Konvergenz geprägt ist und in der das Internet eine immer größere Bedeutung erhält? Welche prinzipiellen Gestaltungspotenziale und -optionen gibt es für die Politik? Wie können die innovationstheoretischen und praktischen Potenziale der neuen Medien zur Entfaltung gebracht werden? (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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