Steuerliche Behandlung von Dienstwagen


Grüne wollen Dienstwagenbesteuerung ändern: Versteuernde "geldwerte Vorteil" für die private Nutzung von Dienstwagen erhöhen
Dienstwagen könnten Vorreiter bei der Verbreitung verbrauchsärmerer Fahrzeuge in Deutschland sein


(05.07.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll die steuerliche Behandlung von Dienstwagen in Unternehmen so ändern, dass sich die Höhe der steuerlichen Abschreibung mit steigendem Kohlendioxid-Anteil verringert.

Außerdem müsse sich der zu versteuernde "geldwerte Vorteil" für die private Nutzung von Dienstwagen mit steigendem Kohlendioxid-Ausstoß entsprechend erhöhen, fordert die Fraktion Bündnis 90/die Grünen in einem Antrag (17/2140). Die Kohlendioxid-Zielwert solle schrittweise von 120 g/km zum 1. Januar 2012 auf 80 g/km zum 1. Januar 2015 abgesenkt werden.

Um das von der Bundesregierung beschlossene Ziel einer Kohlendioxid-Reduktion um 40 Prozent bis 2020 zu erreichen, müssten auch Maßnahmen im Verkehrsbereich ergriffen werden, fordert die Fraktion in der Begründung ihres Antrages. Die finanziellen Auswirkungen ihrer Forderungen macht die Fraktion an zwei Beispielen deutlich:

So würde die Abschreibungssumme für einen 3er BMW-Diesel um 7.650 Euro sinken, was bei einem Steuersatz von 30 Prozent zu Mehreinnahmen beim Staat in Höhe von 2.300 Euro führen würde. Der bisher vom Fahrer des Dienstwagens für die private Nutzung zu versteuernde "geldwerte Vorteil" würde von 4.450 auf knapp 5.600 Euro steigen. Für einen Porsche Cayenne Turbo könnten in Zukunft 115.000 Euro weniger steuermindernd abgeschrieben werden. Dagegen würden Fahrzeuge, die einen Kohlendioxid-Ausstoß unter 120 g/km haben wie der Toyota Prius oder der VW Golf BlueMotion steuerlich nicht mehr belastet als bisher. Durch die Änderungen bei der Abschreibung erwartet die Fraktion Mehreinnahmen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro und durch die Änderungen bei der Berechnung des "geldwerten Vorteils" Mehreinnahmen in Höhe 1,8 Milliarden Euro.

Dienstwagen hätten im vergangenen Jahr einen Anteil von 50 Prozent an den Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen gehabt, schreibt die Fraktion. Da sie häufig frühzeitig weiterverkauft würden, könnten Dienstwagen Vorreiter bei der Verbreitung verbrauchsärmerer Fahrzeuge in Deutschland sein. (Deutscher Bundestag: ra)





Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen