Missbrauch von Praktika


Situation von Praktikanten mit Hochschulabschluss schwierig
Zu hoch vergüteten Praktika könnten unter Umständen Scheinpraktika zur Verdeckung deregulierter Erwerbsarbeit sein


(06.07.11) - Die Situation von Praktikanten mit Hochschulabschluss ist schwierig, auch wenn davon keine ganze Generation betroffen ist. Darin war sich die Mehrheit der Sachverständigen bei einem öffentlichen Fachgespräch des Bildungsausschusses einig. Uneinigkeit herrschte jedoch, ob weitergehende gesetzliche Regelungen die Situation verbessern könnten.

Während sich etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) klar dafür aussprach, widersprach vor allem der Vertreter der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Bettina König von fairwork e.V. – einem Verein, der sich für einen fairen Berufseinstieg einsetzt – begann mit dem Beispiel eines Unternehmens aus Leipzig, das ein zwölfmonatiges Praktikum für Hochschulabsolventen angeboten hat. In den ersten drei Monaten sei keine Vergütung vorgesehen gewesen, danach habe sie bei 250 Euro im Monat gelegen. Angebote wie diese beträfen zwar keine ganze Generation, stellte König klar. Dennoch: "Für viele Absolventen sind sie Realität." König sprach sich dafür aus, Lern- und Arbeitsverhältnisse klar zu trennen. Praktika müssten gesetzlich definiert werden und Ziele ebenso verpflichtend festgelegt werden wie eine zeitliche Begrenzung. Die Vergütung von Absolventen müsste zudem bei 8,50 Euro pro Stunde liegen. Zudem sei es wichtig, Absolventen stärker Berufseinstiegsprogramme wie Volontariate und Trainees anzubieten.

Skeptisch gegenüber gesetzlichen Regelungen gab sich Karl-Heinz Minks von der HIS Hochschul-Informations-System GmbH. Das Bewusstsein für gute Praktika lasse sich nicht gesetzlich verordnen, betonte er. Würden die vorhandenen Gesetze angewendet, reiche das aus. Minks wies vor allem auf die schwierige Situation von Bachelor-Absolventen hin. Gegenüber dem Jahr 2005 sei der Anteil der Praktikanten von Absolventen traditioneller Abschlüsse zurückgegangen, der Anteil von nach dem Bachelorstudium begonnenen Praktika liege jedoch deutlich höher. Die Bezahlung sei in der Regel "einigermaßen ordentlich", sagte Minks. Allerdings würden 30 Prozent der Praktika gar nicht vergütet – vor allem im öffentlichen Dienst, bei sozialen Dienstleistungen und Schulen. Gleichzeitig warnte Minks vor zu hoch vergüteten Praktika, die unter Umständen Scheinpraktika zur Verdeckung deregulierter Erwerbsarbeit sein könnten.

Nach Angaben von Martina Rebien, Vertreterin des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, werden in Deutschland jährlich 600.000 Praktika in 300.000 Betrieben absolviert. In den Jahren 2006 bis 2010 seien durchschnittlich zwei Prozent aller Neueinstellungen aus Praktika erfolgt. Gleichwohl gebe es Anzeichen, dass Praktika von den Arbeitgebern nicht als Chance für den Berufseinstieg angeboten, sondern als Ersatz für regulär Beschäftigte genutzt würden. In diesem Fall sei eine weitergehende Regulierung gerade für Absolventen sinnvoll. Bei Praktika während des Studiums oder der Ausbildung sei eine zu restriktive Regulierung jedoch hinderlich, warnte Rebien. Diese würden unter anderem das Risiko bergen, dass die Betriebe sich mit den Angeboten von Praktika fortan zurückhielten.

Vor allem Akademiker hätten zunehmend Schwierigkeiten mit einem reibungslosen Berufseinstieg, betonte René Rudolf vom DGB-Bundesvorstand. Laut einer DGB-Studie in Zusammenarbeit mit der Hans-Böckler-Stiftung hätten 38 Prozent der Befragten nach Ende des Studiums mindestens ein Praktikum oder eine praktikumsähnliche Beschäftigung absolviert. Die meisten erhofften eine anschließende Anstellung, jedoch erfülle sich diese Hoffnung nur für knapp jeden Fünften. Der Missbrauch von Praktika habe sich seit 2007 zudem als "prekäres Element beim Berufseinstieg etabliert", sagte Rudolf. Jedes fünfte Praktikum werde durch Sozialleistungen mitfinanziert. Grundsätzlich wertete er Praktika zur beruflichen Qualifizierung und Orientierung als positiv. Jedoch müssten sie klar als Lernverhältnis definiert, zeitlich begrenzt und mit einer Aufwandsentschädigung von 300 Euro vergütet werden.

Deutlich gegen eine gesetzliche Regelung sprach sich Jürgen Wuttke von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände aus. Bei einer stärkeren Regulierung und den damit verbundenen höheren Kosten würden vor allem Praktika für praxisferne Absolventen wegfallen. Jedoch seien gerade diese Praktika wichtig, um den Sprung auf den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es sei eine falsche Annahme, dass alle Absolventen sofort in einem Unternehmen einsetzbar sind, betonte Wuttke. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen