Einschränkung der Pressefreiheit
Grüne: Bundesregierung soll sich für Pressefreiheit in Europa stark machen
Das Recht auf Presse- und Informationsfreiheit droht nach Ansicht der Grünen in verschiedenen europäischen Ländern zu erodieren
(06.07.11) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, sich auf der europäischen Ebene für die Medienfreiheit, den Medienpluralismus, eine unabhängige Medienverwaltung sowie die Presse- und Informationsfreiheit einzusetzen. In ihrem entsprechenden Antrag (17/6126) verlangt die Fraktion von der Regierung vor allem eine unmissverständliche Positionierung gegenüber der Regierung von Ministerpräsident Viktor in Ungarn. Das ungarische Mediengesetz stehe wegen seiner Einschränkung der Pressefreiheit nicht im Einklang mit den europäischen Verträgen.
Zudem soll nach dem Willen der Grünen die Task Force Media der Europäischen Kommission weitergeführt werden, die bis Ende 2009 Medienkonzentrationen und deren Effekte auf Medienvielfalt und Pressefreiheit untersuchte.
Das Recht auf Presse- und Informationsfreiheit droht nach Ansicht der Grünen in verschiedenen europäischen Ländern zu erodieren. Bei der staatlichen Einschränkung der Pressefreiheit handle es sich keinesfalls um ein singuläres Phänomen eines postkommunistischen Staates.
Sorge bereitet den Grünen beispielsweise die Entwicklung in den Frankreich und Italien. Dort scheue sich Ministerpräsident Silvio Berlusconi nicht, die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt Rai für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Auch in Frankreich nehme der Einfluss von Präsident Nicolas Sarkozy durch das Medienreformgesetz von 2009 "dramatische Züge" an. Angemahnt wird von der Fraktion aber auch die Situation in Deutschland. Wiederholt hätten Politiker Einfluss auf Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nehmen wollen, um eine unliebsame Berichterstattung zu vermeiden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.