Einschränkung der Pressefreiheit


Grüne: Bundesregierung soll sich für Pressefreiheit in Europa stark machen
Das Recht auf Presse- und Informationsfreiheit droht nach Ansicht der Grünen in verschiedenen europäischen Ländern zu erodieren


(06.07.11) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, sich auf der europäischen Ebene für die Medienfreiheit, den Medienpluralismus, eine unabhängige Medienverwaltung sowie die Presse- und Informationsfreiheit einzusetzen. In ihrem entsprechenden Antrag (17/6126) verlangt die Fraktion von der Regierung vor allem eine unmissverständliche Positionierung gegenüber der Regierung von Ministerpräsident Viktor in Ungarn. Das ungarische Mediengesetz stehe wegen seiner Einschränkung der Pressefreiheit nicht im Einklang mit den europäischen Verträgen.

Zudem soll nach dem Willen der Grünen die Task Force Media der Europäischen Kommission weitergeführt werden, die bis Ende 2009 Medienkonzentrationen und deren Effekte auf Medienvielfalt und Pressefreiheit untersuchte.

Das Recht auf Presse- und Informationsfreiheit droht nach Ansicht der Grünen in verschiedenen europäischen Ländern zu erodieren. Bei der staatlichen Einschränkung der Pressefreiheit handle es sich keinesfalls um ein singuläres Phänomen eines postkommunistischen Staates.

Sorge bereitet den Grünen beispielsweise die Entwicklung in den Frankreich und Italien. Dort scheue sich Ministerpräsident Silvio Berlusconi nicht, die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt Rai für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Auch in Frankreich nehme der Einfluss von Präsident Nicolas Sarkozy durch das Medienreformgesetz von 2009 "dramatische Züge" an. Angemahnt wird von der Fraktion aber auch die Situation in Deutschland. Wiederholt hätten Politiker Einfluss auf Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nehmen wollen, um eine unliebsame Berichterstattung zu vermeiden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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