Aufwendungen von Bundestagsabgeordneten


Linksfraktion will Reform der Abgeordnetenentschädigung
Entwicklung des monatlichen Durchschnittslohns "als ein Anpassungskriterium für die Diäten" erwägen


(06.07.11) - Die Fraktion Die Linke dringt auf eine Reform der Abgeordnetenentschädigung und -versorgung. Der Orientierungsmaßstab der monatlichen Entschädigung sei "kritisch zu überprüfen", schreibt die Fraktion in einem Antrag (17/6305). Darin plädieren die Abgeordneten dafür, die Entwicklung des monatlichen Durchschnittslohns "als ein Anpassungskriterium für die Diäten" zu erwägen.

Ferner solle die Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen der Bundestagsabgeordneten künftig in anderer Form erfolgen. Zwar sei die bisherige Form der steuerfreien monatlichen Kostenpauschale verfassungskonform, doch trüge eine "Abrechnungslösung" beispielsweise zum Abbau unnötiger Privilegien bei, heißt es in der Vorlage. Danach soll zudem die Einbeziehung der Abgeordneten in die allgemeinen sozialen Sicherungssysteme ab der kommenden Legislaturperiode verfassungskonform geregelt werden. "Die Aufnahme der Mitglieder des Bundestages in die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung würde zur solidarischen Finanzierung und zur Stärkung der sozialen Sicherungssysteme beitragen", argumentiert die Fraktion.

Mit der Reform des Abgeordnetenrechts soll sich dem Antrag zufolge eine vom Bundestag einzusetzende unabhängige Kommission befassen. Sie soll sich laut Vorlage aus 17 Sachverständigen zusammensetzen und ihren Abschlussbericht bis Ende Juni kommenden Jahres vorlegen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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