Transparenz von Vergleichsportalen


Verbraucherschutz: Buchungs- und Vergleichsportale im Internet erfreuen sich bei Verbrauchern einer großen Beliebtheit
Die Grünen fordern: Es müsse "erkennbar sein, welche Leistung ein Portal bietet und welche nicht"



"Mehr Transparenz und Klarheit bei Buchungs- und Vergleichsportalen schaffen" wollen die Grünen mit einem Antrag (18/10043). "Viele Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen auf die Angaben der Portalbetreiber und richten ihre Kaufentscheidung maßgeblich daran aus", schreiben sie darin. Daher müsse "erkennbar sein, welche Leistung ein Portal bietet und welche nicht".

Dem würden derzeit viele Portale nicht gerecht. Die Grünen fordern deshalb gesetzlich verpflichtende Angaben der Portale unter anderem über Betreiber, Provisionen und die Kriterien, auf denen das angezeigte Ergebnis beruht. Zudem müssten die Betreiber Werbung und "gesponserte Links" klar abgrenzen und kenntlich machen, die genannten Preise und Verfügbarkeiten stets aktuell halten und alle Produkte oder Anbieter nach einheitlichen Standards bewerten.

Buchungs- und Vergleichsportale im Internet erfreuen sich bei Verbrauchern einer großen Beliebtheit. Laut TNS-Infratest (2013) besuchen 72 Prozent der Internetnutzerinnen und Internetnutzer Vergleichsplattformen, um sich über bestehende Angebote oder Preise zu informieren, bevor sie ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufen. Auch Buchungsplattformen, also zum Beispiel "Online-Reiseveranstalter", erleichtern es Verbrauchern, komprimierte und nach individuellen Suchkriterien gesammelte Informationen zu finden.

Nach einer aktuellen Studie (2016) werden bereits 50 Prozent aller Urlaube und 32 Prozent aller Pauschalreisen bei steigender Tendenz online gebucht. Gerade auf komplexen Märkten, zum Beispiel in den Bereichen Reisen, Telekommunikation, Energie oder Finanzen, mit einer Vielzahl an Anbietern und Produktvariationen können anbieterübergreifende Portale bei der Orientierung und Information helfen. Viele Verbraucher vertrauen auf die Angaben der Portalbetreiber und richten ihre Kaufentscheidung maßgeblich daran aus. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.10.16
Home & Newsletterlauf: 09.11.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen