Gesetzliche Verankerung des "Honorarberaters"


Mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung: "Honorarberater" stößt überwiegend auf Zustimmung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente

(10.04.13) - Beraterverbände und Fondsgesellschaften haben Pläne für die gesetzliche Verankerung des "Honorarberaters" für Finanzanlagen begrüßt. Auch die Verbände der Fondswirtschaft zeigten sich in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses aufgeschlossen für diese neue Form der Anlageberatung, die die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (17/12295) auf eine gesetzliche Grundlage stellen und damit eine Alternative zur Beratung auf Provisionsbasis aufzeigen will.

So erklärte der Bundesverband deutscher Honorarberater: "Angesichts der enormen Vermögensverluste, die Anleger aufgrund falscher Anlageberatung erleiden, aber auch der Folgeschäden für die Branche selbst, ist ein Systemwechsel in der Finanzindustrie zwingend." Für den Verband ist ein Provisionsverbot sogar die beste Lösung.

Die Bundesinitiative der Honorarberater begrüßte den Gesetzentwurf und schlug eine Ausweitung der auf Wertpapieranlagen beschränkten Honorarberatung auf Versicherungen und andere Finanzdienstleistungen wie Kredite, Finanzierung und Bausparen vor.

Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Finanz-Planer, der den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme als weiteren Schritt zu einem umfassenden Honorar-Finanzberater bezeichnete, "der zu allen Fragestellungen im Bereich Versicherungen, Kapitalanlagen und Baufinanzierung auf Honorarbasis neutral, sachkundig und im besten Sinne des Kunden berät".

Auch der Fondsverband BVI unterstützte den Gesetzentwurf "uneingeschränkt", wies aber zugleich darauf hin, dass auf die Provisionsberatung nicht verzichtet werden könne. Vom Verband geschlossene Fonds hieß es, die vorliegenden Regelungen seien gut geeignet, "zusätzlich zu den bestehenden Vertriebsstrukturen in Deutschland einen Mehrwert für Anleger zu schaffen".

Im Gesetzentwurf schreibt die Regierung, bisher finde die Anlageberatung in Deutschland hauptsächlich in Form der provisionsgestützten Beratung statt. Dabei werde die Beratung durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte erhalte. "Dieser Zusammenhang ist den Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen häufig nicht bewusst", begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf, mit dem sie "mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung" schaffen will.

Nach den Vorschriften des Gesetzentwurfs darf Honorar-Anlageberatung in Zukunft nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Der Honorar-Anlageberater muss über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken. Honorar-Anlageberater müssen sich in ein Register eintragen lassen, das auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich einsehbar ist. Daneben wird es noch den Honorar-Finanzanlagenberater geben, der nur zu bestimmten Produkten wie offenen Investmentfonds beraten darf und dafür eine geweberechtliche Erlaubnis haben muss. Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag (17/8182), der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war, dass unter anderem das Berufsbild für unabhängige Berater als Alternative zur provisionsgebundenen Beratung geschaffen werden soll.

Professor Martin Weber (Universität Mannheim) schrieb in seiner Stellungnahme von einem Schritt in die richtige Richtung, verlangte jedoch, dass die Kosten der provisionsgestützen Beratung nicht in Prozent, sondern in Euro-Beträgen ausgewiesen werden müssten.

Widerstand gab es vom Bundesverband der Vermögensberater. In keiner Weise nachvollziehen könne man die schon im Gesetzestitel deklarierte "Förderung" der Honoraranlageberatung. Für eine staatliche Förderung bestehe keine Notwendigkeit. Der Markt solle entscheiden, welche Marktanteile die Honorarberatung habe: "Bislang hat er sich jedoch gegen die Honorarberatung von Verbrauchern entschieden", so das Fazit der Vermögensberater.

Auch der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute widersprach Forderungen von Honorarberatern nach einer Ausweitung des Entwurfs und begrüßte "die Beibehaltung des Status Quo im Versicherungsvermittlerbereich".

Der Bundesverband Finanzdienstleistung erklärte, die Honorarberatung führe "nicht zwingend zu einer höheren Beratungsqualität, wie es häufig behauptet wird". Der Verband warb für ein faires Nebeneinander unterschiedlicher Vergütungsformen.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zeigte sich zufrieden mit dem Gesetzentwurf. Zugleich wies die Organisation darauf hin, dass die Bereitschaft zur Zahlung von Honoraren für Beratungsleistungen gering sei. Im Versicherungsbereich gebe es 254.000 Vermittler, aber nur 260 Berater.

Während der DIHK die Fähigkeit der Kammern zur Aufsicht der Berater bejahte, sprach sich die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, für eine einheitliche Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) forderte einen ganzheitlichen Ansatz der Beratung. Es sei nicht erfolgversprechend, wenn nur der Kauf von Wertpapieren beraten werde. Der vzbv befürwortete ein grundsätzliches Verbot von Provisionen. (Deutscher Bundestag: ra)


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