Zwischenbericht der Projektgruppe "Urheberrecht"


Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft": Vereinfachung der urheberrechtlichen Vorschriften gefordert
Für eine Konstruierung des Urheberrechts aus der Perspektive des Nutzers gebe es "auch angesichts der Umwälzungen, die das Internet mit sich bringt", keinen Anlass


(11.07.11) - Die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" spricht sich für eine Vereinfachung der urheberrechtlichen Vorschriften aus. Das geht aus dem verabschiedeten Zwischenbericht der Projektgruppe "Urheberrecht" hervor. Darin heißt es, digitale Inhalte würden im Internet weltweit, zu jeder Zeit und mit zahlreichen unterschiedlichen Endgeräten genutzt. “Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, das sich wandelnde Nutzungsverhalten zum Anlass zu nehmen, die urheberrechtlich relevanten Bestimmungen verstärkt daraufhin zu überprüfen, ob sie für Rechteinhaber, Anbieter und Nutzer klar und verständlich formuliert sowie möglichst einfach anwendbar sind."

Für eine Konstruierung des Urheberrechts aus der Perspektive des Nutzers gebe es "auch angesichts der Umwälzungen, die das Internet mit sich bringt", keinen Anlass, urteilt die Projektgruppe. Der notwendige Schutz der ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Schöpfers kreativer Güter müsse beibehalten werden, heißt es in den vorgelegten Handlungsempfehlungen.

Aus Sicht der Kommission gibt es keinen Grund, das Konzept grundsätzlich in Frage zu stellen, Immaterialgüter vor allem durch Ausschließlichkeitsrechte der Urheber marktfähig zu machen und darüber die Anreize, Werke zu schaffen, zu erhöhen. Allerdings, so heißt es weiter, habe die Bestandsaufnahme gezeigt, dass das Urheberrecht an vielen Stellen durchaus einer systematischen Anpassung bedarf, um in der digitalen Gesellschaft einen angemessenen Ordnungsrahmen für immaterielle Güter zu erhalten.

Die Verbesserung des allgemeinen Bewusstseins für die Bedeutung des Urheberrechts wird von der Enquete-Kommission als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet. Die Schaffung von Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse aller Beteiligten müsse angestrebt werden. Dafür sei es unerlässlich, "durch ausgewogene staatliche Aufklärungskampagnen" Wissen über die gesetzlichen Regelungen zu vermitteln. Nutzernahe Informationsplattformen könnten aus Sicht der Kommission als Vorbild für Formate dienen, die leicht verständlich über Urheberrechtsfragen informieren. Da insbesondere auch Schüler mit urheberrechtlichen Fragen konfrontiert würden, biete sich zudem eine Vermittlung dieser Inhalte bereits in der Schule an.

Auch die Möglichkeiten lizenzfreier und an jedermann lizenzierter Inhalte, wie sie durch Open-Source-Software und Creative-Commons-Lizenzen verwirklicht sind, seien bekannt zu machen und zu fördern. Projekte wie Linux oder Wikipedia zeigten eindrucksvoll wie dadurch Kreativität gefördert werden kann – "und zwar mit dem Urheberrecht und nicht dagegen".

Ein weiterer Vorschlag der Enquete-Kommission sieht den Aufbau einer europaweiten Informationsplattform für Lizenzen vor. Die Anbieter urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet würden sich hinsichtlich der Lizenzierung dieser Werke einer komplexen und unübersichtlichen Situation ausgesetzt sehen, heißt es in dem Zwischenbericht. Erfolgreiche und effiziente Geschäftsmodelle benötigten jedoch einen möglichst einfachen Zugang zu Informationen über die für sie notwendigen Rechte.

Im Verlauf der Sitzung will die Enquete-Kommission auch noch über die Zwischenberichte der Projektgruppen "Netzneutralität" sowie "Datenschutz und Persönlichkeitsrechte" abstimmen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen