Befristung ohne Grund bleibt weiter möglich
Befristet Beschäftigte: Bezogen auf die Gesamtwirtschaft lag der Anteil demnach bei 7,5 Prozent
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben darüber vor, wie oft und warum es in den vergangenen Jahren zu Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz gekommen ist
(13.05.14) - Die meisten befristet Beschäftigten arbeiteten im Jahr 2013 in der Branche Erziehung und Unterricht, wo der Befristungsanteil bei 17,2 Prozent lag. Das geht aus der Antwort (18/1029) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/696) der Fraktion Die Linke hervor. Bezogen auf die Gesamtwirtschaft lag der Anteil demnach bei 7,5 Prozent. Die Bundesregierung betont in der Antwort jedoch, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse nicht automatisch prekär seien und verwies auf die Übernahmequote aus befristeter Beschäftigung, die 2013 bei 37 Prozent lag. Sie betont in der Antwort außerdem, die Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung nicht abschaffen zu wollen.
Befristet Beschäftigte nicht im Nachteil
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben darüber vor, wie oft und warum es in den vergangenen Jahren zu Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz gekommen ist. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/1045) auf eine Kleine Anfrage (18/882) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie betont darin, dass befristet Beschäftigte genauso wie unbefristet Beschäftigte zu Arbeitnehmern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gehören und demnach bei Betriebsratswahlen aktives und passives Wahlrecht besitzen. "Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bestehen in vollem Umfang auch für befristet Beschäftigte", heißt es in der Antwort. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
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