Anhörung zum E-Health-Gesetz
Digitale Gesundheitskarte: Die Patienten könnten auch künftig entscheiden, welche Gesundheitsdaten gespeichert würden und wer Zugriff darauf habe
Die künftige Telematikinfrastruktur werde höchsten Sicherheitsansprüchen genügen
(13.10.15) - Mit der digitalen Zukunft des Gesundheitssystems hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages ausführlich befasst. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) sagte bei der Erläuterung des sogenannten E-Health-Gesetzes (18/5293) der Deutschen Bundesregierung, die digitale Revolution sei auch im Gesundheitswesen angekommen und biete für Patienten und Leistungserbringer neue Chancen.
Mit dem Gesetz werde die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitssystem ermöglicht. Dies könne aufgrund der dann schnelleren Datenübermittlung im Ernstfall auch Leben retten, wenn etwa Notfalldaten rasch zur Verfügung stünden. Die Patienten könnten auch künftig entscheiden, welche Gesundheitsdaten gespeichert würden und wer Zugriff darauf habe.
Die künftige Telematikinfrastruktur, mit der die IT-Systeme von Ärzten, Apotheken, Kliniken und Krankenkassen verknüpft werden sollen, um Informationen auszutauschen, werde höchsten Sicherheitsansprüchen genügen. Der Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten werde jeweils protokolliert. Perspektivisch sollen auch die Pflegeberufe in den Datentransfer eingebunden werden. Widmann-Mauz sprach im Ausschuss von einem "Tunneldurchbruch" im Gesundheitswesen.
Der Ausschuss beschloss zu dem Gesetzentwurf sowie zu zwei Anträgen der Opposition eine öffentliche Anhörung, die voraussichtlich am 4. November stattfinden wird. Die Fraktion Die Linke sieht insbesondere die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kritisch und verweist auf unkalkulierbare Kosten- und Sicherheitsrisiken. In einem Antrag (18/3574) fordern die Abgeordneten deswegen, die eGK zu stoppen und stattdessen eine "patientenorientierte Alternative" zu entwickeln. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.