Anhörung zum E-Health-Gesetz
Digitale Gesundheitskarte: Die Patienten könnten auch künftig entscheiden, welche Gesundheitsdaten gespeichert würden und wer Zugriff darauf habe
Die künftige Telematikinfrastruktur werde höchsten Sicherheitsansprüchen genügen
(13.10.15) - Mit der digitalen Zukunft des Gesundheitssystems hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages ausführlich befasst. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) sagte bei der Erläuterung des sogenannten E-Health-Gesetzes (18/5293) der Deutschen Bundesregierung, die digitale Revolution sei auch im Gesundheitswesen angekommen und biete für Patienten und Leistungserbringer neue Chancen.
Mit dem Gesetz werde die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitssystem ermöglicht. Dies könne aufgrund der dann schnelleren Datenübermittlung im Ernstfall auch Leben retten, wenn etwa Notfalldaten rasch zur Verfügung stünden. Die Patienten könnten auch künftig entscheiden, welche Gesundheitsdaten gespeichert würden und wer Zugriff darauf habe.
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Die künftige Telematikinfrastruktur, mit der die IT-Systeme von Ärzten, Apotheken, Kliniken und Krankenkassen verknüpft werden sollen, um Informationen auszutauschen, werde höchsten Sicherheitsansprüchen genügen. Der Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten werde jeweils protokolliert. Perspektivisch sollen auch die Pflegeberufe in den Datentransfer eingebunden werden. Widmann-Mauz sprach im Ausschuss von einem "Tunneldurchbruch" im Gesundheitswesen.
Der Ausschuss beschloss zu dem Gesetzentwurf sowie zu zwei Anträgen der Opposition eine öffentliche Anhörung, die voraussichtlich am 4. November stattfinden wird. Die Fraktion Die Linke sieht insbesondere die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kritisch und verweist auf unkalkulierbare Kosten- und Sicherheitsrisiken. In einem Antrag (18/3574) fordern die Abgeordneten deswegen, die eGK zu stoppen und stattdessen eine "patientenorientierte Alternative" zu entwickeln. (Deutscher Bundestag: ra)
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