Anhörung zum E-Health-Gesetz


Digitale Gesundheitskarte: Die Patienten könnten auch künftig entscheiden, welche Gesundheitsdaten gespeichert würden und wer Zugriff darauf habe
Die künftige Telematikinfrastruktur werde höchsten Sicherheitsansprüchen genügen

(13.10.15) - Mit der digitalen Zukunft des Gesundheitssystems hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages ausführlich befasst. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) sagte bei der Erläuterung des sogenannten E-Health-Gesetzes (18/5293) der Deutschen Bundesregierung, die digitale Revolution sei auch im Gesundheitswesen angekommen und biete für Patienten und Leistungserbringer neue Chancen.

Mit dem Gesetz werde die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitssystem ermöglicht. Dies könne aufgrund der dann schnelleren Datenübermittlung im Ernstfall auch Leben retten, wenn etwa Notfalldaten rasch zur Verfügung stünden. Die Patienten könnten auch künftig entscheiden, welche Gesundheitsdaten gespeichert würden und wer Zugriff darauf habe.

Die künftige Telematikinfrastruktur, mit der die IT-Systeme von Ärzten, Apotheken, Kliniken und Krankenkassen verknüpft werden sollen, um Informationen auszutauschen, werde höchsten Sicherheitsansprüchen genügen. Der Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten werde jeweils protokolliert. Perspektivisch sollen auch die Pflegeberufe in den Datentransfer eingebunden werden. Widmann-Mauz sprach im Ausschuss von einem "Tunneldurchbruch" im Gesundheitswesen.

Der Ausschuss beschloss zu dem Gesetzentwurf sowie zu zwei Anträgen der Opposition eine öffentliche Anhörung, die voraussichtlich am 4. November stattfinden wird. Die Fraktion Die Linke sieht insbesondere die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kritisch und verweist auf unkalkulierbare Kosten- und Sicherheitsrisiken. In einem Antrag (18/3574) fordern die Abgeordneten deswegen, die eGK zu stoppen und stattdessen eine "patientenorientierte Alternative" zu entwickeln. (Deutscher Bundestag: ra)



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen