Entschädigungspraxis der DB AG
Verspätungsentschädigungspraxis: Ausschuss erachtet die Wertung von Fahrverbindungen mit Umsteigenotwendigkeit als mehrere einzelne Beförderungsverträge - wie von der DB AG praktiziert - "weder als praxisnah noch als verbraucherfreundlich"
Ausschuss gelangt zur der Einschätzung, dass die Fahrgastrechte-Verordnung die Eisenbahnunternehmen nicht zwinge, Durchgangsfahrkarten anzubieten
(14.10.15) - Der Petitionsausschuss unterstützt Forderungen nach einer verbesserten Verspätungsentschädigungspraxis bei der Deutschen Bahn. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition als Material an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten. In der Eingabe wird die Entschädigungspraxis der Deutschen Bahn AG (DB AG) bei Zugverspätungen im grenzüberschreitenden Verkehr beanstandet.
Die Petenten kritisieren konkret, dass das Unternehmen eine Entschädigungszahlung verweigere, wenn nach geringer Verspätung eines Zuges der Anschlusszug verpasst und aufgrund dessen der Zielort mit deutlicher Verspätung erreicht wird. Nach Ansicht des Unternehmens sei aufgrund der Pünktlichkeit des Anschlusszuges insgesamt keine entschädigungsrelevante Zugverspätung im Sinne der betreffenden EU-Verordnung entstanden, heißt es in der Eingabe. Die Petenten bemängeln, dass die DB AG eine durchgängig gebuchte Verbindung mit Umsteigenotwendigkeit "künstlich" in mehrere Teilabschnitte unterteile, während es sich aus Sicht der Petenten eben gerade nicht um mehrere, voneinander unabhängige Beförderungsverträge, sondern um eine einheitliche Buchung mit dem Vertragsinhalt der Beförderung zum endgültigen Zielort handelt.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, erachtet auch der Ausschuss die Wertung von Fahrverbindungen mit Umsteigenotwendigkeit als mehrere einzelnen Beförderungsverträge - wie von der DB AG praktiziert - "weder als praxisnah noch als verbraucherfreundlich". Vielmehr müsse der Empfängerhorizont entscheidend sein: "Kaufen Reisende am Schalter ein Zugticket zu einem bestimmten Zielort, müssen sie von einem Vertrag ausgehen, unabhängig von eventuellen Zwischenhalten", schreiben die Abgeordneten.
Gleichzeitig gelangt der Ausschuss laut der Vorlage zu der Einschätzung, dass die Fahrgastrechte-Verordnung die Eisenbahnunternehmen nicht zwinge, Durchgangsfahrkarten anzubieten. Daher sei der Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen Schienenverkehrsunternehmen zu begrüßen, die zum Angebot von Durchgangsfahrkarten führten.
Dennoch besteht nach Ansicht der Abgeordneten Klarstellungsbedarf in Bezug auf Verspätungsentschädigungen und den Durchgangskartenverkauf bei der DB AG. Da derzeit auf europäischer Ebene eine Richtlinie diskutiert werde, die zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dient, erscheine die Petition geeignet, in die anstehenden Überlegungen einbezogen zu werden, urteilt der Ausschuss. (Deutscher Bundestag: ra)
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