Behindertenpolitischer Dialog gefragt


Koalitionsfraktionen sprechen sich für eine umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus
Gesellschaftlichen und politischen Austausch mit behinderten Menschen und deren Verbänden fortführen

(14.03.11) - Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP fordern eine umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit einem nationalen Aktionsplan als Leitlinie. Dieser sei ein wichtiger Impuls über die Politik hinaus, heißt es in einem entsprechenden Antrag (17/4862). Inklusion werde nur dann gelingen, "wenn sich alle gesellschaftlichen Gruppen am behindertenpolitischen Dialog beteiligen".

Unter anderem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, den intensivierten gesellschaftlichen und politischen Austausch mit behinderten Menschen und deren Verbänden fortzuführen – auch über den bereits in der Entwicklung befindlichen Aktionsplan hinaus. Zudem soll die Bundesregierung den Behindertensport stärken, das Älterwerden von behinderten Menschen mit geeigneten Maßnahmen begleiten und die inklusive Kinderbetreuung zusammen mit Ländern und Kommunen ausbauen.

Auch in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe soll die Bundesregierung nach Willen der Fraktionen "alle relevanten Vorhaben für Menschen mit Behinderung inklusiv gestalten".

Dem Antrag zufolge ist die UN-Menschenrechtskonvention seit März 2009 für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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