Abbau der Kalten Progression verlangt


Die Kalte Progression die reale Steuerbelastung stetig
Steuerquote mittlerweile auf einem der höchsten Niveaus der vergangenen drei Jahrzehnte gestiegen

(22.12.14) - Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat einen Abbau der Kalten Progression bei der Einkommensteuer verlangt. In seinem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/3265) vorgelegten Jahresgutachten 2014/15 zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung heißt es: "Die verdeckte Mehrbelastung der Steuerzahler durch die Kalte Progression sollte abgemildert werden." Die positive Entwicklung des Staatshaushalts werde durch die Kalte Progression zusätzlich unterstützt. Sie bewirke Jahr für Jahr neue strukturelle Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro.

"Da die kalte Progression die reale Steuerbelastung stetig erhöht, steigt die Steuerquote, die mittlerweile auf einem der höchsten Niveaus der vergangenen drei Jahrzehnte liegt." Da zugleich Sozialleistungen und staatliche Konsumausgaben stark steigen würden, werde es mittelfristig zu einer Ausweitung der Staatsquote kommen. "Angesichts dieser Entwicklung kann sicherlich nicht von einer übertriebenen Konsolidierungspolitik gesprochen werden", stellen die Gutachter fest und nennen die deutschen öffentlichen Finanzen "angesichts des demografischen Wandels langfristig nicht tragfähig"

In der Sozialpolitik kritisieren die Wissenschaftler "verfehlte Reformen" wie die abschlagsfreie Rente mit 63 und die Ausweitung der Mütterrente. Damit werde die finanzielle Stabilität des Rentensystems gefährdet. Im Arbeitsmarkt sehen die Gutachter "neue Hürden für Beschäftigung". So werde mit dem Mindestlohn die interne Flexibilität der Unternehmen eingeschränkt, Einschränkungen von Zeitarbeit und Werkverträgen würden einen Verlust an externer Flexibilität nach sich ziehen.

Angesichts der sich verschlechternden konjunkturellen Lage erwartet der Sachverständigenrat in diesem Jahr in Deutschland noch ein Wachstum in Höhe von nur noch 1,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In seiner Frühjahrsprognose im März war der Rat noch von 1,9 Prozent ausgegangen. Für 2015 wird ein durchschnittliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,0 Prozent angenommen. Die insgesamt ungünstige europäische Wirtschaftsentwicklung kommentiert der Rat mit der Bemerkung, der Euroraum sei "im Griff der Reformunwilligen" Per Saldo werde in diesem Jahr keine Konsolidierung bei den öffentlichen Finanzen feststellbar sein. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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