Compliance im Gesundheitswesen


Linke fordert, dass Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt wird
Gesetzliche Regelung zur Strafbarkeit der Bestechung Ärzten sowie von Zahnärzten ist dringend erforderlich

(25.03.13) - Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der korruptives Verhalten von Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, etwa der Pharma- und Medizinprodukte-Industrie, unter Strafe stellt oder mit einer Geldbuße ahndet. Eine gesetzliche Regelung zur Strafbarkeit der Bestechung von Ärzten sowie von Zahnärzten ist dringend erforderlich, schreiben die Linken in einen entsprechenden Antrag (17/12541).

Denn seit einer entsprechenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. März 2012 stehe fest, dass die geltenden Straftatbestände gegen Korruption (§ 299 und §§ 331 ff. des Strafgesetzbuches) nicht anwendbar sind, wenn Vertragsärztinnen und -ärzte von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, führen die Linken weiter aus.

Nach Ansicht der Abgeordneten sind die einschlägigen berufs- und sozialrechtlichen Normen ungeeignet, Korruption im Gesundheitswesen effektiv zu bekämpfen. Zwar verbiete das Berufsrecht den Ärzten, Geschenke oder andere Vorteile anzunehmen. Allerdings sind diese Regelungen bei vielen Ärzten wenig bekannt und können vor allem auch nur mangelhaft durchgesetzt werden, meinen die Abgeordneten. Ähnliches gelte für die Regelungen im Sozialrecht (v.a. §128 SGB V), die seit 2009 die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und nichtärztlichen Leistungserbringern gesetzlich verbieten. Sie kranken nach Auffassung der Abgeordneten an den unzureichenden Ermittlungs- und Sanktionskompetenzen der beauftragten Institutionen der Selbstverwaltung. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen