Sonderabgabe für Verursacher der Finanzkrise


Bis zur Regulierung der Vergütungssysteme in der Finanzbranche: Linksfraktion fordert Boni-Steuer
Die Höhe der Sonderabgabe soll 50 Prozent auf Boni in der Finanzbranche betragen


(25.01.10) - Nach dem Vorbild Großbritanniens und Frankreichs soll auch in Deutschland eine Boni-Steuer für die Finanzbranche eingeführt werden. Die Fraktion Die Linke hat dazu einen Antrag (17/452) vorgelegt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Die Höhe der Sonderabgabe soll 50 Prozent auf Boni in der Finanzbranche betragen und von den Unternehmen bezahlt werden müssen, die die Boni an ihre Beschäftigten auszahlen. Erhoben werden soll die Abgabe, wenn die Summe der Boni für einen Beschäftigten den Wert von 27.000 Euro im Jahr überschreitet.

In der Begründung bezeichnet die Linksfraktion die Sonderabgabe auf Boni als erforderlich, um die Verursacher der Finanz- und Wirtschaftskrise und Hauptnutznießer der staatlichen Rettungsprogramme an deren Kosten zu beteiligen.

"Eine Sonderabgabe rechtfertigt sich dadurch, dass die mit der Abgabe belastete Gruppe dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck näher stehen muss als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und -zahler. Dies ist hier zweifellos gegeben", schreibt die Fraktion.

Zugleich werde damit ein einheitlicheres Vorgehen zur Überwindung der Krise unterstützt und dem gegenseitigen Ausspielen der nationalen Regierungen in der EU durch die Finanzmarktbranche ein Riegel vorgeschoben. Die Abgabe soll befristet erhoben werden, da eine Regulierung der Vergütungssysteme in der Finanzbranche noch ausstehe. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen