Compliance im Gesundheitssektor
Antrag: SPD-Fraktion will Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellen
Regelungslücke muss geschlossen werden, sagt die SPD
(26.02.13) - Die Fraktion der SPD fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Korruption im Gesundheitswesen generell unter Strafe gestellt wird. Es sei notwendig, klar zum Ausdruck zu bringen, dass Bestechung und Bestechlichkeit hinter dem Rücken der Patienten und zu Lasten des Gesundheitssystems kein Kavaliersdelikt seien, sondern einen Straftatbestand darstellten, heißt es in einem entsprechenden Antrag der SPD (17/12213).
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe durch seinen Beschluss vom 29. März 2012 klargestellt, dass "korruptives Verhalten" von niedergelassenen Vertragsärzten nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar sei. Überdies habe sich gezeigt, dass berufsrechtliche Sanktionen nur dann erfolgten, "wenn Ermittlungen der Staatsanwaltschaften auch zu Anklagen und Verurteilungen führen", schreibt die SPD weiter.
Da in Folge des BGH-Beschlusses in vielen Fällen die Ermittlungen wegen der fehlenden Strafbarkeit eingestellt worden seien, unterblieben in diesen Fällen in der Regel auch berufsrechtliche Sanktionen. "Also besteht eine Regelungslücke, die geschlossen werden muss", folgert die SPD. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.