Regulierung des Grauen Kapitalmarktes


Grüne wollen besseren Anlegerschutz: Verbraucherschutz müsse zur Kernaufgabe der BaFin werden
Antrag: Zukünftig soll die Finanzdienstleister beweisen müssen, dass sie eine umfassende Beratung hinsichtlich Kosten, Risiken und Eigenschaften des Produkts erbracht haben"


(26.10.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll die Möglichkeiten zur Sammelklage im deutschen Recht erleichtern, um den Anlegerschutz zu verbessern. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/3210).

Dabei solle auch die Beweislast bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen wegen Falschberatung so verlagert werden, "dass zukünftig die Finanzdienstleister beweisen müssen, dass sie eine umfassende Beratung hinsichtlich Kosten, Risiken und Eigenschaften des Produkts erbracht haben". Außerdem verlangt die Fraktion eine umfassende Regulierung des Grauen Kapitalmarktes. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll umstrukturiert werden. Verbraucherschutz müsse zur Kernaufgabe der BaFin werden.

Nach den Feststellungen der Fraktion sind die Verbraucher durch die Finanzmarktkrise erheblich geschädigt worden. Es komme ohnehin jedes Jahr zu Verlusten aufgrund von Falschberatungen in Höhe von 20 bis 30 Milliarden Euro, schreibt die Fraktion unter Berufung auf eine Studie des Verbraucherschutzministeriums.

50 Milliarden Euro Schaden würden am Grauen Kapitalmarkt entstehen. Hinzu kämen "bankvermittelte Ausfälle von Hochrisikopapieren". Allein bei der insolventen amerikanischen Bank "Lehman Brothers" habe die deutsche Finanzindustrie Forderungen von 50 Milliarden Euro geltend gemacht. Bei den offenen Immobilienfonds seien im September 2010 25 Milliarden Euro eingefroren gewesen, weil die Anteilsscheine nicht zurückgenommen wurden. Das sei ein Drittel des Geldes, das Anleger in diese Fonds gesteckt hätten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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