Regulierung des Grauen Kapitalmarktes
Grüne wollen besseren Anlegerschutz: Verbraucherschutz müsse zur Kernaufgabe der BaFin werden
Antrag: Zukünftig soll die Finanzdienstleister beweisen müssen, dass sie eine umfassende Beratung hinsichtlich Kosten, Risiken und Eigenschaften des Produkts erbracht haben"
(26.10.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll die Möglichkeiten zur Sammelklage im deutschen Recht erleichtern, um den Anlegerschutz zu verbessern. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/3210).
Dabei solle auch die Beweislast bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen wegen Falschberatung so verlagert werden, "dass zukünftig die Finanzdienstleister beweisen müssen, dass sie eine umfassende Beratung hinsichtlich Kosten, Risiken und Eigenschaften des Produkts erbracht haben". Außerdem verlangt die Fraktion eine umfassende Regulierung des Grauen Kapitalmarktes. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll umstrukturiert werden. Verbraucherschutz müsse zur Kernaufgabe der BaFin werden.
Nach den Feststellungen der Fraktion sind die Verbraucher durch die Finanzmarktkrise erheblich geschädigt worden. Es komme ohnehin jedes Jahr zu Verlusten aufgrund von Falschberatungen in Höhe von 20 bis 30 Milliarden Euro, schreibt die Fraktion unter Berufung auf eine Studie des Verbraucherschutzministeriums.
50 Milliarden Euro Schaden würden am Grauen Kapitalmarkt entstehen. Hinzu kämen "bankvermittelte Ausfälle von Hochrisikopapieren". Allein bei der insolventen amerikanischen Bank "Lehman Brothers" habe die deutsche Finanzindustrie Forderungen von 50 Milliarden Euro geltend gemacht. Bei den offenen Immobilienfonds seien im September 2010 25 Milliarden Euro eingefroren gewesen, weil die Anteilsscheine nicht zurückgenommen wurden. Das sei ein Drittel des Geldes, das Anleger in diese Fonds gesteckt hätten. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.