Atomstrom und verfassungsrechtliches Risiko


Diskussionen um Laufzeitverlängerung der 17 deutschen Atomkernkraftwerke (AKW): Unterschiedliche Urteile der Sachverständigen im Streit um das Atomgesetz
Verliert Bevölkerung bei einem eventuellen Flugzeugabsturz auf ein AKW das Klagerecht auf Schadensersatz


(27.10.10) - Die Vor- und Nachteile der geplanten Laufzeitverlängerung der 17 deutschen Atomkernkraftwerke (AKW) und mögliche Sicherheitsrisiken werden von Sachverständigen völlig unterschiedlich beurteilt.

Heinz Liemersdorf, der technisch-wissenschaftliche Geschäftsführer der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS), betonte in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu den Entwürfen eines elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (17/3051) und eines zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (17/3052), dass Deutschland durch die Verlängerung der Laufzeiten von Stromimporten aus dem Ausland weniger abhängig werden würde. Er wies auch darauf hin, dass deutsche Anlagen besonders gut gesichert seien – auch gegen Flugzeugabstürze.

Hildegard Müller vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. sagte, dass die Kernkraft "ausdrücklich als Brücke zu den erneuerbaren Energien" zu sehen sei und beurteilte die Verlängerung der Laufzeiten als "sinnvoll". Sie kritisierte, die Debatte über frühere Störfalle werde “unredlich geführt", da bisher nur Ereignisse der Stufe 1 und 2 eingetreten seien ohne eine Gefährdung von Natur und Bevölkerung.

Der Diplomphysiker Lothar Hahn erklärte, dass man viele Defizite an den Anlagen durch Nachrüstungen ausgleichen könnte, aber nicht alle. "Man muss sich die Anlagen genau ansehen", sagte Hahn.

Befürchtungen, dass der Strom aus den Atomkraftwerken die erneuerbaren Energien ausbooten könnten, erteilte Christoph Maurer (Consulting für Energiewirtschaft und -technik) eine klare Absage. "Atomstrom wird nicht die Netze verstopfen", erklärte er.

In seinem Eingangsstatement sagte der Jurist Rupert Scholz, dass für die Laufzeitverlängerung keine Bundesrats-Entscheidung nötig sei und beide Gesetze seiner Ansicht nach "verfassungsgemäß" seien.

Dieser Rechtsauffassung widersprach Rainer Baake von der Deutschen Umwelthilfe. Baake sagte außerdem, dass trotz des relativen hohen Sicherheitsniveaus der deutschen Atomkraftwerke "die gemeldeten Störfälle nicht verhindert" werden konnten und betonte, dass mit einem "Restrisiko" gerechnet werden müsse. Er kritisierte außerdem den geplanten Zusatz des Paragrafen 7d und interpretierte ihn so, dass die Bevölkerung bei einem eventuellen Flugzeugabsturz auf ein AKW das Klagerecht auf Schadensersatz verlieren würde.

Professor Scholz nannte den Paragrafen dagegen ein "Stück mehr Rechtssicherheit".

Thorben Becker vom BUND kann keinen "zwingenden Grund" für eine Laufzeitverlängerung erkennen. Deutschland sei "Stromexport-Land", obwohl die zwei ältesten und gefährlichsten Atomkraftwerke schon still stehen. Becker fragte, warum die Regierung ein "großes verfassungsrechtliches Risiko" eingehen würde. Er betonte die mögliche "Vergrößerung des Risikos" und wies daraufhin, dass die Zahl der Störfälle mit dem Alter der Anlagen zunehmen könnte. Auch sagte er, dass Atomkraftwerke schwer regelbar seien und mahnte in Hinblick auf die erneuerbaren Energien an, dass eine "klare Richtungsentscheidung" gefordert sei, da man nicht beide Richtungen ausbauen könnte. Becker rechnet mit einem "massiven Konflikt" im Land.

Christian Hey vom Sachverständigenrat für Umweltfragen lobte das Energiekonzept der Regierung als "vorbildlich", konstatierte aber auch, dass die Laufzeitverlängerung das wichtige Ziel – den Ausbau der erneuerbaren Energien – gefährden würde. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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