Kollaps der gesamten Gesellschaft
Technikfolgenabschätzung: Langandauernder Stromausfall eine nationale Katastrophe
Die öffentliche Sicherheit sei gefährdet, der Staat könne seiner "grundgesetzlich verankerten Schutzpflicht für Leib und Leben seiner Bürger" nicht mehr gerecht werden
(31.05.11) - Die Folgen eines langandauernden Stromausfalls in Deutschland kämen einer "nationalen Katastrophe" gleich. Dies geht aus einem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/5672) hervor. Dafür hat das Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB) untersucht, wie sich ein solcher Stromausfall auf die so genannten Kritischen Infrastrukturen – etwa Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Energieversorgung oder Gesundheitswesen – auswirken könnte und wie Deutschland auf eine derartige Großschadenslage vorbereitet ist.
Die Analyse des TAB zeigt, dass "das Szenario eines mindestens zweiwöchigen und auf das Gebiet mehrerer Bundesländer übergreifenden Stromausfalls" aufgrund der nahezu vollständigen Durchdringung der Lebens- und Arbeitswelt mit elektrisch betriebenen Geräten einen "Kollaps der gesamten Gesellschaft" verursachen könnte. Schon nach wenigen Tagen sei die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten nicht mehr sicherzustellen. Die öffentliche Sicherheit sei gefährdet, der Staat könne seiner "grundgesetzlich verankerten Schutzpflicht für Leib und Leben seiner Bürger" nicht mehr gerecht werden, heißt es in dem Bericht
Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Stromausfalls sei gering, jedoch werde vielfach erwartet, dass Großausfälle aufgrund der Gefahr von terroristischen Angriffen und Extremwetterereignissen als Ursachen für einen Netzzusammenbruch zunehmen werden. Dennoch sei ein entsprechendes gesellschaftliches Risikobewusstsein nur in Ansätzen vorhanden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.