Bedeutung von Whistleblowing anerkennen
Antrag: Bundesregierung bis Ende 2011 ein Gesetzentwurf zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgebern vorlegen
Die Linke fordert außerdem, dass anonymes Whistleblowing ermöglicht wird
(28.07.11) - Die Bedeutung von Whistleblowing soll für die Gesellschaft anerkannt werden und Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sollen geschützt werden. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/6492).
Deshalb soll die Bundesregierung bis Ende 2011 ein Gesetzentwurf zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgebern vorlegen. Darin soll unter anderem eine positive kulturelle Einstellung und gesellschaftliche Anerkennung gegenüber Whistleblowing befördert werden und deren Tätigkeit von der Diffamierung als Denunzianten befreit werden. Das Gesetz solle vor allem jene schützen, die durch eigene Hinweise oder Unterstützungshandlungen Vergeltungsmaßnahmen befürchten müssten. Dazu sollen auch Personen außerhalb klassischer Arbeitsverhältnisse wie zum Beispiel Berater sowie Leiharbeiter gehören.
Im Gesetz solle Whistleblowing definiert werden als gutgläubige Weitergabe von Informationen, insbesondere über widerrechtliche Handlungen, Fehlverhalten oder allgemeine Gefahren, die eine Bedrohung für Gesundheit, Leben, Freiheit, Umwelt oder andere berechtigte Interessen des Einzelnen oder Gesellschaft darstellen.
Zudem fordern die Abgeordneten, dass anonymes Whistleblowing ermöglicht wird. Die Identität von Hinweisgebern solle geschützt und vertraulich behandelt werden. Daneben soll die Bundesregierung die gesetzlichen Neuregelungen mit einem Maßnahmenpaket flankieren, mit dem die Förderung und die Unterstützung von mehr Zivilcourage in Ausbildung, Privatleben und Beruf gefördert und unterstützt wird.
Im Gesetz soll die Bedeutung der Tätigkeit von Hinweisgebern hervorgehoben werden, schreibt die Fraktion zur Begründung. Sie würden der Gesellschaft mit ihrem Engagement und ihrer Zivilcourage wichtige Dienste leisten. Dadurch würden Korruption, Steuerhinterziehung oder Verstöße gegen Gesetze und internationale Abkommen enthüllt. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.