Verbesserung der europäischen Biopatentrichtlinie


Anhörung im Rechtsausschuss/Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Expertenmehrheit sieht Änderungsbedarf bei Biopatentrecht
Die unklaren Formulierungen der 1998 verabschiedeten EU-Biopatentrichtlinie machten die "weitreichende Patentierung" von genetischem Material und Züchtungsverfahren möglich


(13.05.09) - Eine Änderung der EU-Biopatentrichtlinie, mit dem Ziel, eine Patentierung von Pflanzen und Tieren zu verhindern, wird von Experten begrüßt. Das wurde bei einer vom Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam veranstalteten öffentlichen Anhörung am Montagnachmittag deutlich. Grundlage des Hearings war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11604), der eine Verbesserung der europäischen Biopatentrichtlinie fordert.

Sowohl Inken Lampe vom Deutschen Bauernverband (DBV) als auch Bettina Locklair vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe lehnten Patente auf Pflanzen und Tiere entschieden ab.

Andreas Popp vom Chemiekonzern BASF hingegen bezeichnete eine Überarbeitung der Richtlinie als "nicht erforderlich". Ein fehlender Patentschutz führe zu sinkenden Anreizen, in die Biotechnologie zu investieren.

Die unklaren Formulierungen der 1998 verabschiedeten EU-Biopatentrichtlinie machten die "weitreichende Patentierung" von genetischem Material und Züchtungsverfahren möglich, kritisierte Inken Lampe. Aus Sicht der Landwirtschaft sei es problematisch, dass das Patentrecht dem Inhaber ein "Ausschließlichkeitsrecht" gewähre. "Es darf kein Monopol auf genetische Ressourcen geben", forderte sie. Dazu müsse nicht nur die Patentierung von Pflanzen und Tieren verboten werden, sondern mit einer Änderung der Richtlinie auch verhindert werden, dass "Tiere und Pflanzen als Ergebnis eines patentierten Verfahrens unter Patentschutz fallen".

Auch Professor Fritz Dolder von der Universität Basel kritisierte, dass derzeit Patentverbote umgangen werden können. Das geschehe, indem statt eines nichtpatentierbaren Gesamtverfahrens technische Teile der Verfahrensschritte patentiert werden, die ausreichen würden, um das ganze Verfahren zu beherrschen und zu monopolisieren. Daher dürfe man Patentansprüche "nicht isoliert betrachten", forderte Dolder.

Aus Sicht des Kommissariats der Deutschen Bischöfe widersprechen Patente auf Pflanzen und Tiere "dem im Schöpfungsglauben verankerten Eigenwert der Tiere und Pflanzen" und müssten daher abgelehnt werden. Eine Folge der Patentierung sei zudem die Konzentration der Saatgutindustrie auf wenige Hochertragssorten, was in der Folge eine Gefahr für die Biodiversität darstelle, sagte die Vertreterin des Kommissariats, Bettina Locklair.

Den missbräuchlichen Gebrauch von Patenten zur Wettbewerbsverhinderung kritisierte Christoph Then von Scouting Biotechnology, einem Netzwerk für Beratung und Projektbegleitung im Bereich Biotechnologie. Dies habe nichts mehr mit dem Schutz von Innovationen zu tun. Then verwies darauf, dass der Anteil der Patentanträge, die den Bereich der konventionellen Züchtung betreffen, auf 25 Prozent gestiegen sei. Vor fünf Jahren habe der Anteil noch bei fünf Prozent gelegen.

Vor negativen Auswirkungen auf den Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort Deutschland im Falle eines fehlenden Patentschutzes in der Biotechnologie warnte indes der BASF-Vertreter Andreas Popp. Er vertrat die Ansicht, dass Biopatente keineswegs in die konventionelle Züchtung eingreifen würden. Außerdem erhalte der Patentinhaber auch nur ein "zeitlich begrenztes Nutzungsrecht". (Deutscher Bundestag: ra)


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