Linke will Managergehälter beschränken


Managergehälter: In den 1980iger Jahren bezogen Vorstände von DAX-Konzernen etwa das Fünf-zehnfache des Durchschnittsverdienstes ihrer Angestellten
Heute liegt dieses Verhältnis beim Einundsiebzigfachen, im Extremfall sogar beim etwa Hundert-sechzigfachen



Managergehälter sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke gesetzlich beschränkt werden. Die Gesamtbezüge eines Vorstandsmitglieds dürften nicht mehr als das Zwanzigfache eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe des jeweiligen Unternehmens betragen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/7979).

Managervergütungen sollten nur bis zu einer halben Million Euro im Jahr als Betriebsausgabe vom zu versteuernden Gewinn abzugsfähig sein. Eine Vergütung der Unternehmensvorstände mit Aktienoptionen wird dem Antrag zufolge ausgeschlossen. Außerdem möchten die Abgeordneten übermäßige Abfindungen beschränken.

Die Ertragskraft und damit die langfristige Entwicklung eines Unternehmens könne durch unverhältnismäßig hohe Vorstandsvergütungen geschwächt werden, heißt es zur Begründung. Bei potenziellen Rechtsbrüchen müssten verantwortliche Manager zudem häufig nicht hinreichend persönlich haften. Die Abgeordneten verweisen hierbei auf die begrenzten Ressourcen von Strafverfolgungsbehörden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 09.03.19
Newsletterlauf: 28.03.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen