FDP dringt auf Stärkung der Datenschutzaufsicht


Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Datenschutzaufsicht (DSAufsichtsG
)
Daher sollen die Befugnisse des Bundesbeauftragten für Datenschutz nach dem Willen der FDP-Fraktion um die Möglichkeit erweitert werden, die Datenverarbeitung vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken oder ein Verbot zu verhängen



Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zur Stärkung der Datenschutzaufsicht" (19/29761) vorgelegt. Damit sollen die Befugnisse des Bundesbeauftragten für Datenschutz im Falle von Datenschutzverstößen außerhalb des Anwendungsbereichs der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erweitert werden. Wie die Fraktion in der Vorlage ausführt, ergänzt das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und setzt auch die Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz um. Dabei enthalte das neue BDSG für den Bereich der Polizei und Justiz viele spezielle Regelungen, insbesondere auch die Datenschutzaufsicht für diesen Bereich. Die dort geregelten Aufsichtsbefugnisse des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) genügten jedoch nicht den unionsrechtlichen Vorgaben.

Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, sieht der Bundesgesetzgeber nach dem neuen BDSG für den BfDI lediglich die Instrumente Beanstandung, Aufforderung zur Stellungnahme sowie Warnung als Aufsichtsbefugnisse vor. Der Wortlaut der unionsrechtlichen Vorgaben verlange jedoch, dass die Aufsichtsbehörden über "wirksame Abhilfebefugnisse" verfügen müssen.

"Als wirksam werden, neben Beanstandung und Warnung, demnach unter anderem Befugnisse angesehen, die es der Aufsichtsbehörde ,gestatten einen Verantwortlichen (... ) anzuweisen, Verarbeitungsvorgänge (...) mit den nach dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften in Einklang zu bringen (...) oder eine vorübergehende oder endgültige Beschränkung der Verarbeitung, einschließlich eines Verbots, zu verhängen'", heißt es in der Begründung weiter.

Daher sollen die Befugnisse des Bundesbeauftragten nach dem Willen der Fraktion um die Möglichkeit erweitert werden, die Datenverarbeitung vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken oder ein Verbot zu verhängen. Ferner soll der Aufsichtsbehörde das Recht zugestanden werden, "Verstöße gegen das BDSG den Justizbehörden zur Kenntnis zu bringen und gegebenenfalls die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu betreiben". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 23.09.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen