Wirkung des Transparenzregisters


Erheblich mehr Einträge im Transparenzregister
Mit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz vom 25. Juni 2021 erfolgte eine Umstellung auf ein Vollregister



Die Zahl der in das Transparenzregister eingetragenen Unternehmen und sonstigen Vereinigungen ist in jüngster Zeit stark gestiegen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (20/3221) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3112) hervorgeht, bestanden am 30. Juni 2021 166.594 Einträge im Transparenzregister.

Bis zum 17. August 2022 waren es bereits 957.873 Einträge. Nach Angaben der Bundesregierung unterliegen die Daten im Transparenzregister einer effektiven Kontrolle durch das System der Unstimmigkeitsmeldungen. Zudem würden Neueintragungen einer Plausibilitätskontrolle durch die registerführende Stelle unterzogen. Das Bundesministerium der Finanzen prüfe stetig, wie die Zuverlässigkeit der Daten im Transparenzregister weiter verbessert werden könne.

Vorbemerkung der Fragesteller
Geprägt durch den Ukraine-Krieg und den Versuch, russisches Vermögen zu sanktionieren, betonen die Staats- und Regierungschefs der G7 in ihrem Abschlusskommuniqué vom 28. Juni 2022 die Wichtigkeit von Transparenzregistern für die Integrität der Demokratie, für Freiheit und nationale Sicherheit. Eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/21051 zeigte bereits 2020, dass das Transparenzregister in Deutschland bis dahin nur sehr lückenhaft umgesetzt wurde und viele eintragungspflichtige Gesellschaften sich gar nicht oder nur durch den Druck von Ordnungswidrigkeitenverfahren eintrugen. Eine systematische Überprüfung der Eintragung durch das Bundesverwaltungsamt wurde nicht durchgeführt. Wegen vieler Altfälle wurden 2020 bis zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage kaum neue Verfahren eingeleitet.

Mit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz vom 25. Juni 2021 erfolgte eine Umstellung auf ein Vollregister. Bis dahin nicht eintragungspflichtige Gesellschaften müssen sich demnach bis zum 31. März 2022 (AG, SE, KGaA), zum 30. Juni 2022 (u. a. GmbH) bzw. zum 31. Dezember 2022 (u. a. KG) eintragen. Bußgelder wurden nur für die bis 2021 nicht eintragungspflichtigen Gesellschaften nach Ablauf der Frist für ein weiteres Jahr ausgesetzt. Analysen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) zeigen, dass auch im Rahmen der Sanktionsdurchsetzung möglicherweise auffällige Gesellschaften weiterhin nicht im Transparenzregister eingetragen waren. Eine Anfrage der Journalisten der ARD ergab, dass bis zum 26. Juni 2022 nur etwa 850 000 von 1,7 Millionen Unternehmen eingetragen waren und 37 227 Bußgeldverfahren eingeleitet wurden – also etwa 16.000 mehr als bis Mitte 2020.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 25.09.22
Newsletterlauf: 11.11.22


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