Wirkung des Transparenzregisters


Erheblich mehr Einträge im Transparenzregister
Mit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz vom 25. Juni 2021 erfolgte eine Umstellung auf ein Vollregister



Die Zahl der in das Transparenzregister eingetragenen Unternehmen und sonstigen Vereinigungen ist in jüngster Zeit stark gestiegen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (20/3221) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3112) hervorgeht, bestanden am 30. Juni 2021 166.594 Einträge im Transparenzregister.

Bis zum 17. August 2022 waren es bereits 957.873 Einträge. Nach Angaben der Bundesregierung unterliegen die Daten im Transparenzregister einer effektiven Kontrolle durch das System der Unstimmigkeitsmeldungen. Zudem würden Neueintragungen einer Plausibilitätskontrolle durch die registerführende Stelle unterzogen. Das Bundesministerium der Finanzen prüfe stetig, wie die Zuverlässigkeit der Daten im Transparenzregister weiter verbessert werden könne.

Vorbemerkung der Fragesteller
Geprägt durch den Ukraine-Krieg und den Versuch, russisches Vermögen zu sanktionieren, betonen die Staats- und Regierungschefs der G7 in ihrem Abschlusskommuniqué vom 28. Juni 2022 die Wichtigkeit von Transparenzregistern für die Integrität der Demokratie, für Freiheit und nationale Sicherheit. Eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/21051 zeigte bereits 2020, dass das Transparenzregister in Deutschland bis dahin nur sehr lückenhaft umgesetzt wurde und viele eintragungspflichtige Gesellschaften sich gar nicht oder nur durch den Druck von Ordnungswidrigkeitenverfahren eintrugen. Eine systematische Überprüfung der Eintragung durch das Bundesverwaltungsamt wurde nicht durchgeführt. Wegen vieler Altfälle wurden 2020 bis zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage kaum neue Verfahren eingeleitet.

Mit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz vom 25. Juni 2021 erfolgte eine Umstellung auf ein Vollregister. Bis dahin nicht eintragungspflichtige Gesellschaften müssen sich demnach bis zum 31. März 2022 (AG, SE, KGaA), zum 30. Juni 2022 (u. a. GmbH) bzw. zum 31. Dezember 2022 (u. a. KG) eintragen. Bußgelder wurden nur für die bis 2021 nicht eintragungspflichtigen Gesellschaften nach Ablauf der Frist für ein weiteres Jahr ausgesetzt. Analysen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) zeigen, dass auch im Rahmen der Sanktionsdurchsetzung möglicherweise auffällige Gesellschaften weiterhin nicht im Transparenzregister eingetragen waren. Eine Anfrage der Journalisten der ARD ergab, dass bis zum 26. Juni 2022 nur etwa 850 000 von 1,7 Millionen Unternehmen eingetragen waren und 37 227 Bußgeldverfahren eingeleitet wurden – also etwa 16.000 mehr als bis Mitte 2020.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 25.09.22
Newsletterlauf: 11.11.22


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen