Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Änderung der Altfahrzeug-Verordnung


Mit der Richtlinie 2000/53/EG wurde ein Regime der erweiterten Herstellerverantwortung für Altfahrzeuge eingeführt
Dritte Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung



Die Bundesregierung will die Altfahrzeug-Verordnung ändern. In dem Entwurf (19/20350) der "Dritten Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung" verweist sie auf neue EU-Vorgaben an "Regime der erweiterten Herstellerverantwortung". Diese ergeben sich aus der Richtlinie (EU) 2018/815. Laut Entwurf sollen die Vorgaben, die nicht bereits durch bestehendes Recht umgesetzt sind, eins zu eins in nationales Recht überführt werden. Der Bundestag muss der Verordnung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen.

Neben der Erweiterung von Informationspflichten sieht der Entwurf unter anderem Regelungen zur Bevollmächtigung vor. Damit soll es laut Entwurf Herstellern ohne Niederlassung in Deutschland ermöglicht werden, einen in Deutschland niedergelassenen Bevollmächtigen mit der Wahrnehmung der Hersteller-Pflichten zu beauftragen.

Problem und Ziel
Am 4. Juli 2018 ist die Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle in Kraft getreten. Mit dieser Änderungsrichtlinie werden auch neue Vorgaben an Regime der erweiterten Herstellerverantwortung festgelegt. So gibt der neue Artikel 8a der geänderten Richtlinie 2008/98/EG für sämtliche Regime der erweiterten Herstellerverantwortung Mindestanforderungen für diese Regime vor. Freiwillige Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung können hingegen von den Anforderungen freigestellt werden (vgl. Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 4 der geänderten Richtlinie 2008/98/EG). Bestehende Regime sind bis zum 5. Januar 2023 an die neuen Vorgaben anzupassen.

Mit der Richtlinie 2000/53/EG wurde ein Regime der erweiterten Herstellerverantwortung für Altfahrzeuge eingeführt. Die Vorgaben wurden durch die Altfahrzeug-Verordnung in deutsches Recht überführt. Die bestehenden Vorgaben sollen nunmehr an die neuen Mindestanforderungen angepasst werden, sofern diese nicht bereits durch das bestehende Recht umgesetzt sind.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.08.20
Newsletterlauf: 05.11.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen