Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Verbot von Einwegplastik-Produkten


Das Inverkehrbringen von Produkten von oxo-abbaubarem Kunststoff soll laut Verordnungsentwurf und EU-Richtlinie gänzlich verboten werden
Die Verbotsreglungen - und flankierende Sanktionsmöglichkeiten - solle ab dem 3. Juli 2021 greifen



Das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffprodukte wie etwa Besteck oder Wattestäbchen soll ab Mitte nächsten Jahres verboten werden. Gleiches gilt für sämtliche Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Mit einem entsprechenden Verordnungsentwurf (19/20349) will die Bundesregierung Artikel 5 einer EU-Richtlinie ((EU) 2019/904) zum Umgang mit Einwegkunststoffen umsetzen. Der Bundestag muss der Verordnung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen.

Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass die zunehmende Verwendung von Kunststoffen in kurzlebigen Produkten dazu führe, "dass die damit einhergehenden Verbrauchsgewohnheiten immer weniger ressourceneffizient sind". Hinzu komme, "dass unsachgemäß entsorgte Einwegkunststoffprodukte in besonderem Maße zur Verschmutzung der Umwelt beitragen und für einen erheblichen Teil der Meeresvermüllung verantwortlich sind".

Die Verbotsreglungen - und flankierende Sanktionsmöglichkeiten - solle ab dem 3. Juli 2021 greifen. Das Verbot erstreckt sich laut Bundesregierung auf Produkte, "für die es bereits geeignete Alternative gibt". Darunter fallen beispielsweise bestimmte Wattestäbchen, Bestecke, Teller und Trinkhalme. Ebenso vom Inverkehrbringen-Verbot erfasst sind Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol, die etwa beim Außer-Haus-Verkauf von Speisen für den einmaligen Gebrauch eingesetzt werden.

Das Inverkehrbringen von Produkten von oxo-abbaubarem Kunststoff soll laut Verordnungsentwurf und EU-Richtlinie gänzlich verboten werden. "Diese Kunststoffe sind in besonderem Maße dazu geeignet, sich in der Umwelt nur zu Mikropartikeln zu zersetzen", heißt es in der Begründung. Ihr Einsatz spiele in Deutschland aber kaum eine Rolle, führt die Bundesregierung aus.

Die Umsetzung der gesamten Richtlinie erfolgt in unterschiedlichen Verfahren. "Ziel ist es, neben der Schaffung neuer Gesetze und Verordnungen auch an bestehende Regelungen und nationale Programme zur Abfallbewirtschaftung anzuknüpfen", heißt es in der Entwurfsbegründung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.08.20
Newsletterlauf: 05.11.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen