Änderung der Datenschutz-Konvention
Gesetzentwurf: Betroffenenrechte werden gestärkt und eine Meldepflicht für Verantwortliche bei Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde eingeführt
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/20920) zur Ratifizierung des Änderungsprotokolls zur sogenannten Datenschutz-"Konvention 108" des Europarates vorgelegt. Er sieht die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat "zu dem Protokoll vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten" vor. Der Bundesrat hatte Anfang Juli beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Das Übereinkommen von 1981 war laut Vorlage das erste rechtsverbindliche zwischenstaatliche Übereinkommen zum Datenschutz. Nach mehrjährigen Verhandlungen einigten sich die Konventionsstaaten im Jahr 2018 auf das Änderungsprotokoll, "das die Konvention 108 modernisiert". So werden den Angaben zufolge etwa die Betroffenenrechte gestärkt und eine Meldepflicht für Verantwortliche bei Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde eingeführt. Die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde wird für alle Konventionsstaaten verpflichtend, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.08.20
Newsletterlauf: 19.10.20
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