Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
Verbesserung des Jugendmedienschutzes in Internet und Rundfunk
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
(29.03.10) - Bayerns Medienminister Siegfried Schneider hat den einstimmig gefassten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zum Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags begrüßt. "Mit der damit erfolgten Freigabe an die Landtage wird die im Mittelpunkt der Novellierung stehende Verbesserung des Jugendmedienschutzes einen weiteren wichtigen Schritt vorankommen", betonte Schneider.
Der Entwurf entwickelt das europaweit anerkannte deutsche System der sogenannten regulierten Selbstregulierung fort. Verbessert wird die freiwillige Selbstkontrolle, also die aktive Einbeziehung der Unternehmen in den Jugendmedienschutz. Medienminister Schneider sagte: "Kernelemente der Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages sind die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnungspflicht von Rundfunk und Telemedien, die Förderung von Jugendschutzprogrammen und Klassifizierungssystemen und die engere Verzahnung der Jugendschutzaufsicht."
Der Minister unterstrich die Notwendigkeit, im Bereich des Internet für Deutschland zu praktikablen und akzeptierten Lösungen zu kommen. Schneider wies darauf hin: "Angesichts der Gegebenheiten im Netz muss verstärkt auf Freiwilligkeit und Unternehmerverantwortung gesetzt werden, zum Beispiel bei der Alterskennzeichnung von Internetangeboten. Damit erhalten die Erziehungsberechtigten die notwendige Unterstützung. Ein umfassender Ansatz mit positiven und negativen Listen sowie mit elektronischer Filter- und Klassifizierungssoftware wird bei Jugendschutzprogrammen angestrebt. Der jetzige Vorschlag sucht den Ausgleich zwischen Jugendschutzbelangen einerseits und den Interessen der Unternehmen andererseits. Das Interesse der Internetnutzer richtet sich nicht nur auf Freiheit, sondern auch auf Sicherheit im Netz."
Der Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages wurde in der Rundfunkkommission der Länder in enger Abstimmung mit den Jugendministerien der Länder erarbeitet. Das Inkrafttreten ist für den 1.1.2011 geplant. (Bayerische Staatsregierung: ra)
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