Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
Verbesserung des Jugendmedienschutzes in Internet und Rundfunk
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
(29.03.10) - Bayerns Medienminister Siegfried Schneider hat den einstimmig gefassten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zum Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags begrüßt. "Mit der damit erfolgten Freigabe an die Landtage wird die im Mittelpunkt der Novellierung stehende Verbesserung des Jugendmedienschutzes einen weiteren wichtigen Schritt vorankommen", betonte Schneider.
Der Entwurf entwickelt das europaweit anerkannte deutsche System der sogenannten regulierten Selbstregulierung fort. Verbessert wird die freiwillige Selbstkontrolle, also die aktive Einbeziehung der Unternehmen in den Jugendmedienschutz. Medienminister Schneider sagte: "Kernelemente der Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages sind die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnungspflicht von Rundfunk und Telemedien, die Förderung von Jugendschutzprogrammen und Klassifizierungssystemen und die engere Verzahnung der Jugendschutzaufsicht."
Der Minister unterstrich die Notwendigkeit, im Bereich des Internet für Deutschland zu praktikablen und akzeptierten Lösungen zu kommen. Schneider wies darauf hin: "Angesichts der Gegebenheiten im Netz muss verstärkt auf Freiwilligkeit und Unternehmerverantwortung gesetzt werden, zum Beispiel bei der Alterskennzeichnung von Internetangeboten. Damit erhalten die Erziehungsberechtigten die notwendige Unterstützung. Ein umfassender Ansatz mit positiven und negativen Listen sowie mit elektronischer Filter- und Klassifizierungssoftware wird bei Jugendschutzprogrammen angestrebt. Der jetzige Vorschlag sucht den Ausgleich zwischen Jugendschutzbelangen einerseits und den Interessen der Unternehmen andererseits. Das Interesse der Internetnutzer richtet sich nicht nur auf Freiheit, sondern auch auf Sicherheit im Netz."
Der Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages wurde in der Rundfunkkommission der Länder in enger Abstimmung mit den Jugendministerien der Länder erarbeitet. Das Inkrafttreten ist für den 1.1.2011 geplant. (Bayerische Staatsregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.