Änderung: Zusammenfassende Meldung
Fristverkürzung: Neue gesetzliche Änderung ab Juli 2010 für Unternehmen
Die sogenannte "Zusammenfassende Meldung" müssen Unternehmen ab dem 1. Juli 2010 nun monatlich erstellen
(23.03.10) - Ab dem 1. Juli gilt die gesetzliche Änderung der "Zusammenfassenden Meldung". Betroffen von der Fristverkürzung sind alle Unternehmen, die ihre Waren bzw. Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen. Sie sind künftig dazu verpflichtet, ihre Aufstellung der Lieferung pro EU-Kunde monatlich abzugeben.
Bisher reichte eine "Zusammenfassende Meldung" pro Quartal aus. Ausnahmen sind nur für Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Lieferungen von geringer Höhe bestimmt: Von 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2011 liegt die Grenze bei 100.000 Euro pro Quartal, ab dem 1. Januar 2012 wird sie auf 50.000 Euro abgesenkt. Auch bei Unterschreitung dieser Betragsgrenzen ist eine monatliche Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern möglich.
Umstellung der Buchhaltung
Die verkürzte Abgabefrist kann den Buchhaltungsaufwand innerhalb eines Unternehmens erheblich steigern. "Viele kleinere und mittlere Unternehmen erstellen die Zusammenfassende Meldung laut unserer Erfahrung noch immer manuell", sagt Angelika Hassler, Geschäftsführerin der syska GmbH, die sich auf Softwarelösungen für das betriebliche Rechnungswesen spezialisiert hat.
"Mit der Umstellung auf eine zukünftige monatliche Aufstellung empfiehlt sich jedoch die Integration in eine intelligente Finanzbuchhaltungssoftware. Dort lassen sich die Zahlen einfach, übersichtlich und zeitsparend anlegen. Zudem unterstützt die Softwarelösung auch die elektronische Übertragung der amtlichen Formulare."
Auch bei Unterschreitung der Betragsgrenze ist es für Unternehmen sinnvoll, die Zusammenfassende Meldung monatlich abzugeben. Denn sollte im Laufe eines Quartals die Grenze überschritten werden, so ist der Unternehmer verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung für den laufenden Kalendermonat und ggf. die bereits abgelaufenen Kalendermonate einzureichen. Und das bedeutet einen erheblichen zusätzlichen Aufwand. (syska: ra)
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