Beamtenrecht und Lebenspartnerschaft
Gesetzentwurf: Grüne wollen im Bundesbeamtengesetz Lebenspartnerschaften mit Ehe gleichstellen
Angleichungen des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe
(19.03.10) - Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundesbeamtengesetz mit der Ehe gleichgestellt werden.
In einem Gesetzentwurf (17/906) verweist die Fraktion darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2009 wegen der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetzartikel 3, Absatz 1 ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich") beanstandet habe.
Der Gesetzgeber sei verpflichtet, sämtliche Ungleichbehandlungen zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu beseitigen, heißt es in der Vorlage weiter. Dies gelte unter anderem für das Beamtenrecht.
Der Entwurf sieht daher im Beamtenrecht einschließlich der Beamtenversorgung Angleichungen des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe vor. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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