Beamtenrecht und Lebenspartnerschaft
Gesetzentwurf: Grüne wollen im Bundesbeamtengesetz Lebenspartnerschaften mit Ehe gleichstellen
Angleichungen des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe
(19.03.10) - Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundesbeamtengesetz mit der Ehe gleichgestellt werden.
In einem Gesetzentwurf (17/906) verweist die Fraktion darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2009 wegen der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetzartikel 3, Absatz 1 ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich") beanstandet habe.
Der Gesetzgeber sei verpflichtet, sämtliche Ungleichbehandlungen zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu beseitigen, heißt es in der Vorlage weiter. Dies gelte unter anderem für das Beamtenrecht.
Der Entwurf sieht daher im Beamtenrecht einschließlich der Beamtenversorgung Angleichungen des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe vor. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
-
Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
-
Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
-
Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
-
Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.