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Gesetzentwurf zum Grauen Kapitalmarkt


Kritisch aus bayerischer Sicht: Aufsicht über die freien Anlageberater und -vermittler soll allein bei den Landesbehörden verbleiben
Der Vertrieb der Graumarktprodukte muss nach Ansicht von Dr. Beate Merk durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht werden


(08.04.11) - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts beschlossen. Gegenstand des Entwurfs ist vor allem die Regulierung des so genannten Grauen Kapitalmarkts. Dazu sagte die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Mit dem Vertrieb von Anteilen an geschlossenen Fonds sind Schäden in Milliardenhöhe verursacht worden. Wir haben seit langem Handlungsbedarf angemahnt und Vorschläge unterbreitet. Dass die Bundesregierung nun tätig wird und den Grauen Kapitalmarkt regulieren will, findet daher meine volle Unterstützung."

Kritisch sieht die Ministerin aber, dass die Aufsicht über die freien Anlageberater und -vermittler allein bei den Landesbehörden verbleiben soll. "Es sprechen durchaus Gründe dafür, dass die Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern über die Zulassung der freien Berater und Vermittler entscheiden und damit vor allem prüfen, ob diese über die notwendige fachliche Qualifikation und eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen", erklärte Merk.

Der Vertrieb der Graumarktprodukte muss nach Ansicht der Ministerin dann aber durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht werden. Hier geht es unter anderem um die Offenlegung von Provisionen oder die Erstellung der Beratungsprotokolle. Merk wies darauf hin: "Wenn die Bundesanstalt die Verkaufsprospekte prüft und den Vertrieb durch die Banken kontrolliert, dann ist es doch nur konsequent, dass sie auch die freien Berater und Vermittler beaufsichtigt."

Die bayerische Ministerin sieht sich hier im Schulterschluss mit der Finanzwirtschaft. Merk forderte: "Eine Fortsetzung der bisherigen Schieflage zwischen dem regulierten Markt und dem Vertrieb von Graumarktprodukten darf es nicht geben."

Enttäuscht zeigt sich Merk zudem darüber, dass der Gesetzentwurf auf strenge materielle Anforderungen an Graumarktprodukte und deren Initiatoren weitgehend verzichtet: "Fondsgesellschaften, die nicht über ein ausreichendes Startkapital verfügen, bei denen die Anleger keine hinreichenden Kontroll- und Mitspracherechte haben oder die aus dem Bauch heraus unrealistische Renditen versprechen, haben auf dem Markt nichts zu suchen."

Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin mahnte: "Wir haben jetzt die Chance, das Anlegerschutzrecht mit einer tragfähigen Architektur auszustatten. Allein im Schonwaschgang bekommen wir den Grauen Kapitalmarkt aber nicht weiß gewaschen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


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