Reform des Zivilprozesses
Gesetzentwurf: Ab 20.000 Euro das Rechtsmittel der Nichtzulässigkeitsbeschwerde im Zivilprozessordnung verankern
Zurückweisungsbeschlüsse in gleicher Weise anfechtbar wie Berufungsurteile
(11.04.11) - Die Deutsche Bundesregierung beabsichtigt, bei der Zivilprozessordnung für Zurückweisungsbeschlüsse mit einer Untergrenzen von 20.000 Euro das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde einzuführen. Damit seien die Zurückweisungsbeschlüsse in gleicher Weise anfechtbar wie Berufungsurteile, schreibt die Regierung in ihrem Gesetzentwurf (17/5334). Die uneinheitliche Anwendungspraxis der Berufsgerichte verlöre ihre Bedeutung.
Die Regierung schreibt weiter, aus der Zivilgerichts-Statistik ginge hervor, dass die Land- und Oberlandesgerichte in sehr unterschiedlichem Maße von dem Zurückweisungsbeschluss Gebrauch machen. Die Quoten der Erledigung durch Zurückweisungsbeschluss aller erledigten Berufssachen bewegten sich auf der Ebene der Landgerichte in Jahr 2009 zwischen 6,4 Prozent (Karlsruhe) und 23,8 Prozent (Braunschweig) und bei den Oberlandesgerichten zwischen 9,1 Prozent (Hamm) und 27,1 Prozent (Rostock).
Die Reform des Zivilprozesses war im Jahr 2002 in Kraft getreten. Nach den Worten der Regierung führte dies zu der beabsichtigten Verfahrensbeschleunigung. Die genannte Statistik zeige aber ebenso deutlich, das hier Handlungsbedarf besteht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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