Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Reform des Zivilprozesses


Gesetzentwurf: Ab 20.000 Euro das Rechtsmittel der Nichtzulässigkeitsbeschwerde im Zivilprozessordnung verankern
Zurückweisungsbeschlüsse in gleicher Weise anfechtbar wie Berufungsurteile

(11.04.11) - Die Deutsche Bundesregierung beabsichtigt, bei der Zivilprozessordnung für Zurückweisungsbeschlüsse mit einer Untergrenzen von 20.000 Euro das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde einzuführen. Damit seien die Zurückweisungsbeschlüsse in gleicher Weise anfechtbar wie Berufungsurteile, schreibt die Regierung in ihrem Gesetzentwurf (17/5334). Die uneinheitliche Anwendungspraxis der Berufsgerichte verlöre ihre Bedeutung.

Die Regierung schreibt weiter, aus der Zivilgerichts-Statistik ginge hervor, dass die Land- und Oberlandesgerichte in sehr unterschiedlichem Maße von dem Zurückweisungsbeschluss Gebrauch machen. Die Quoten der Erledigung durch Zurückweisungsbeschluss aller erledigten Berufssachen bewegten sich auf der Ebene der Landgerichte in Jahr 2009 zwischen 6,4 Prozent (Karlsruhe) und 23,8 Prozent (Braunschweig) und bei den Oberlandesgerichten zwischen 9,1 Prozent (Hamm) und 27,1 Prozent (Rostock).

Die Reform des Zivilprozesses war im Jahr 2002 in Kraft getreten. Nach den Worten der Regierung führte dies zu der beabsichtigten Verfahrensbeschleunigung. Die genannte Statistik zeige aber ebenso deutlich, das hier Handlungsbedarf besteht. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen