Entwurf eines Mediationsgesetzes
Bayerns Justizministerin Beate Merk zum neuen Mediationsgesetz: "Berlin bestätigt Bayern"
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der einen gesetzlichen Rahmen für Mediation und andere Verfahren der Konfliktbeilegung vorgibt
(18.01.11) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk freut sich über den vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Mediationsgesetzes. "Berlin bestätigt damit unser seit fast sechs Jahren erfolgreich funktionierendes Güterichtermodell. Streitschlichtung durch den Richter klappt wirklich in geeigneten Fällen hervorragend. Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums dieses Modell aufgreift", sagte Merk.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der einen gesetzlichen Rahmen für Mediation und andere Verfahren der Konfliktbeilegung vorgibt, insbesondere die Vertraulichkeit der Mediation sowie die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in einer Mediation getroffen werden, gewährleistet. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem auch eine Bestimmung über die Streitschlichtung durch Richter vor.
Bayern betreibt bereits seit 2005 erfolgreich ein so genanntes Güterichtermodell. Danach stehen an nahezu allen Landgerichten sowie dem Familiengericht des Amtsgerichts München und dem Oberlandesgericht München besonders geschulte Richter zur Verfügung, denen Rechtsstreitigkeiten mit Einverständnis der Parteien zur Schlichtung vorgelegt werden können, wenn sich der Fall dafür eignet. Das gilt etwa dann, wenn hinter dem eigentlichen Streit ein ganz anderes Problem, etwa ein Konflikt unter Nachbarn oder Familienangehörigen steht.
"Ich gehe davon aus, dass wir unser Modell mit diesem Gesetzentwurf weiter betreiben können und sehe ihn als Bestätigung und Ansporn an", sagte Merk. "Die einvernehmliche Streitbeilegung müssen wir im Interesse der Menschen, die oft auch nach einem Prozess miteinander auskommen müssen, in jeder Lage des Verfahrens fördern. Das ist Aufgabe der Mediatoren, aber auch der Justiz. Dieser Aufgabe hat sich die bayerische Justiz bereits frühzeitig gestellt." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Gesetze
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
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Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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