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Bekämpfung von Finanzkriminalität


Neue Geldwäsche-Behörde im Haushalt veranschlagt
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)



Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400). Der Großteil der veranschlagten Ausgaben entfällt mit 5,2 Milliarden Euro auf Personalausgaben, die jedoch um 109 Millionen Euro im Vergleich zum laufenden Jahr sinken sollen. An neuen Verpflichtungsermächtigungen sind 2,2 Milliarden Euro vorgesehen, davon 300 Millionen Euro ab dem Jahr 2046.

Für Wiedergutmachungen des Bundes sind 1,6 Milliarden Euro vorgesehen, 98 Millionen Euro mehr als 2024. Darauf entfallen 3,3 Millionen Euro auf die Titelgruppe Lastenausgleich (2024: 4,4 Millionen Euro). 1,6 Milliarden Euro sollen für die Entschädigung der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben bereitstehen, ein Plus von 168 Millionen Euro.

In der Zollverwaltung sollen die Ausgaben von 3,2 auf 3,3 Milliarden Euro ansteigen, der Großteil davon sind Personalausgaben, die allerdings im Vergleich zum laufenden Jahr um 163 Millionen Euro niedriger veranschlagt werden. Einher geht dies mit einem Rückgang der Zahl der dort veranschlagten Beamten von 41.837 auf 41.068. Einen Ausgabenanstieg soll es bei den sächlichen Verwaltungsaufgaben geben, diese sollen 2025 um 220 Millionen Euro höher bei 835 Millionen Euro liegen. Die Investitionen sollen um 62 Millionen Euro auf 188 Millionen Euro steigen.

Für das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), das im Rahmen des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes geschaffen werden soll, das allerdings noch nicht vom Plenum des Bundestags beschlossen ist, sind für 2025 Gesamtausgaben von 179 Millionen Euro vorgesehen. Die Zahl der Stellen in der neuen Anti-Geldwäschebehörde soll auf 983 ansteigen. Die Ausgaben für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sollen um 70 Millionen auf 892 Millionen Euro steigen, bei unveränderter Stellenzahl.

Ein weiterer größere Ausgabenposten ist das Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund). Hier sind 1,5 Milliarden Euro an Ausgaben vorgesehen, 61 Millionen weniger als 2024 veranschlagt, bei unveränderter Zahl der Beamten.

An Gesamteinnahmen erwartet das Finanzministerium 409 Millionen im Jahr 2025, 167 Millionen Euro mehr als 2024. Der Ist-Betrag 2023 lag bei 674 Millionen Euro. Bei den Einnahmen schlägt unter anderem die Zollverwaltung zu Buche: Hier sind unverändert 39 Millionen Euro vorgesehen, wobei das Ist 2023 bei 73 Millionen Euro lag. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 02.09.24
Newsletterlauf: 12.11.24


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