Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Bundesrat will Schwarzarbeit bekämpfen


Bundesrat will Verbot der unlauteren Werbung für die selbstständige Erbringung handwerklicher Dienstleistungen
Durch die Dienstleistungsfreiheit habe es einen Anstieg der unlauteren Werbemaßnahmen gegeben


(14.09.11) - Der Bundesrat strebt eine bessere Bekämpfung der Schwarzarbeit an. So soll das Verbot der unlauteren Werbung für die selbstständige Erbringung handwerklicher Dienstleistungen wieder eingeführt werden, heißt es in dem vom Bundesrat beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes (17/6855).

Durch die Dienstleistungsfreiheit habe es einen Anstieg der unlauteren Werbemaßnahmen gegeben. Es werde eine enorme Steigerung der Zahl von Kleinanzeigen registriert, in denen unter Angabe einer Mobilfunktelefonnummer für die Ausführung zulassungspflichtiger Handwerke geworben wird. Diese Werbung diene der Kontaktaufnahme zu gutgläubigen Kunden und der Anbahnung von Schwarzarbeit. Zur besseren Aufklärung sollen die Landesbehörden bei anonymen Werbemaßnahmen unter Chiffre oder Angabe einer Telefonnummer einen Auskunftsanspruch erhalten.

Außerdem strebt der Bundesrat eine bessere Stellung der für die Verfolgung von Schwarzarbeit zuständigen Landesbehörden an. Sie sollen Rechte wie der Zoll erhalten. "Durch die zurzeit fehlenden Betretungsrechte ist die Kontrolle von Personen, die auf befriedeten Grundstücken oder in geschlossenen Räumen arbeiten, nachhaltig erschwert", klagt der Bundesrat.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme die von den Ländern gewünschten Befugnisse als zu weitreichend ab und verweist auf das bestehende Ordnungswidrigkeitenrecht. Eine Verfolgung und Ahndung unzulässiger Werbung zusätzlich zur Verfolgung und Ahndung der späteren unzulässigen Durchführung der Tätigkeit wäre völlig unangemessen, heißt es in der Stellungnahme. Es liege auch in der Natur der Werbung, dass plakativ mit allgemeinen, abstrakten und pauschalen Formulierungen geworben wird.

"Wer zum Beispiel mit Holzarbeiten wirbt, übt nicht zwangsläufig meisterpflichtige Tätigkeiten des Zimmerei- und Schreinerhandwerks aus", schreibt die Bundesregierung. Außerdem seien die Ausnahmetatbestände der Handwerksordnung mit Blick auf die Rechte der Betroffenen "großzügig auszulegen". Auch die Angleichung der Befugnisse von Landesbehörden an die des Zolls wird abgelehnt. (Deutscher Bundesrat: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen