Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Bußgeld für Rücknahmeverweigerer


Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht soll als Ordnungswidrigkeitstatbestand im Paragraph 45 ElektroG normiert werden
Die Neuregelungen im ElektroG gehen dabei auf einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zurück



Händler, die ihrer Verpflichtung zur Rücknahme von Elektrogeräten nicht nachkommen, sollen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt werden können. Zudem sollen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) die Rücknahmepflichten der Händler in Hinblick auf Umfang und Zeitpunkt konkretisiert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10026) vor, den die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in geänderter Fassung einstimmig annahmen.

Die Neuregelungen im ElektroG gehen dabei auf einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zurück. Demnach soll ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht als Ordnungswidrigkeitstatbestand im Paragraph 45 ElektroG normiert werden.

Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte nur Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Ziel. Dort soll weiterhin die sogenannte Heizwertklausel gestrichen werden. Sie regelt bisher, dass eine energetische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichwertig ist, wenn ein bestimmter Heizwert erfüllt wird. Dies soll künftig nicht mehr gelten. Die Regelung war im Gesetz als Übergangsregelung normiert worden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.01.17
Home & Newsletterlauf: 09.02.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen