Rechtsanpassung an EU-Insolvenzordung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
Die Neufassung wird, wie auch die bisherige Fassung, allgemein und unmittelbar gelten (Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - Einer Umsetzung in das deutsche Recht bedarf es deshalb nicht - Einige Verordnungsbestimmungen werden sich allerdings nur dann sinnvoll und praxisgerecht anwenden lassen, wenn sie mit dem deutschen Verfahrensrecht verzahnt werden
Am 26. Juni tritt eine Neufassung der EU-Verordnung über Insolvenzverfahren in Kraft. Diese ist unmittelbar geltendes Recht und muss daher nicht in deutsches Recht umgesetzt werden. Allerdings müssen zur korrekten Anwendung der EU-Verordnung durch deutsche Behörden einige Vorschriften angepasst werden.
Zu diesem Zweck hat die Deutsche Bundesregierung jetzt dem Bundestag einen Gesetzentwurf (18/10823) "zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren" zugeleitet. Er enthält unter anderem Änderungen im Rechtspflegergesetz, in der Insolvenzordnung und im Gerichtskostengesetz.
Problem und Ziel
Die Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung) (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 19) löst zum 26. Juni 2017 die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. L 160 vom 30.6.2000, S. 1) ab. Die Neufassung wird, wie auch die bisherige Fassung, allgemein und unmittelbar gelten (Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Einer Umsetzung in das deutsche Recht bedarf es deshalb nicht. Einige Verordnungsbestimmungen werden sich allerdings nur dann sinnvoll und praxisgerecht anwenden lassen, wenn sie mit dem deutschen Verfahrensrecht verzahnt werden. Zwar enthält Artikel 102 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (EGInsO) bereits entsprechende Regelungen zur bisherigen Fassung der Verordnung. Die Neufassung bringt aber gegenüber der bisherigen Fassung eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen mit sich, so dass das geltende Recht zu ändern ist.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.01.17
Home & Newsletterlauf: 09.02.17
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